Generell sind Arbeitsunfälle per Unfallanzeige bei einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen meldepflichtig. Das gilt auch, wenn Beschäftigte wegen einer Verletzung temporär eine andere Tätigkeit ausüben. Können Beschäftigte ihre zuletzt ausgeübte Tätigkeit nach einem Arbeits- oder Wegeunfall nicht innerhalb von drei Kalendertagen wieder aufnehmen, entschließen sich auf Angebot des Arbeitgebers aber freiwillig zur Aufnahme einer andersartigen Tätigkeit, müssen Unternehmen auch dann eine Unfallanzeige bei der BG erstatten. Dies gilt, wenn für mehr als drei Tage Arbeitsunfähigkeit bescheinigt und elektronisch an den Unfallbetrieb gemeldet wurde. Ärztinnen und Ärzte orientieren sich bei der Einschätzung gemäß Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien immer an der zuletzt ausgeübten Tätigkeit.
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- Unfall melden: www.bgetem.de, Webcode 11340586
- Was tun bei einem Arbeitsunfall?: www.bgetem.de, Webcode 11150461
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