Frau greift sich an den Arm kurz unter dem Schultergelenk, das im Bild rötlich eingefärbt ist
Auch die Schädigung der Rotatorenmanschette der Schulter durch langjährige und intensive Belastung ist nun als Berufskrankheit anerkannt.

Das Bundeskabinett hat am 11. Dezember 2024 eine Verordnung beschlossen, nach der drei neue Krankheiten als Berufskrankheiten anerkannt werden können. Im Februar hat der Bundesrat dem Beschluss zugestimmt.

Neue Berufskrankheiten

  • Schädigung der Rotatorenmanschette der Schulter durch eine langjährige und intensive Belastung
  • Gonarthrose bei professionellen Fußballspielerinnen und Fußballspielern
  • Chronische obstruktive Bronchitis einschließlich Emphysem durch langjährige Einwirkung von Quarzstaub

Die Aufnahme der Erkrankung „Parkinson-Syndrom durch Pestizide“ in die Berufskrankheitenverordnung ist aktuell noch nicht möglich, da hierzu noch Rückfragen geklärt werden. Da die Erkrankung bereits als sogenannte Wie-Berufskrankheit anerkannt werden kann, führt dies nicht zu Nachteilen für die Betroffenen.