Das Bundeskabinett hat am 11. Dezember 2024 eine Verordnung beschlossen, nach der drei neue Krankheiten als Berufskrankheiten anerkannt werden können. Im Februar hat der Bundesrat dem Beschluss zugestimmt.
Neue Berufskrankheiten
- Schädigung der Rotatorenmanschette der Schulter durch eine langjährige und intensive Belastung
- Gonarthrose bei professionellen Fußballspielerinnen und Fußballspielern
- Chronische obstruktive Bronchitis einschließlich Emphysem durch langjährige Einwirkung von Quarzstaub
Die Aufnahme der Erkrankung „Parkinson-Syndrom durch Pestizide“ in die Berufskrankheitenverordnung ist aktuell noch nicht möglich, da hierzu noch Rückfragen geklärt werden. Da die Erkrankung bereits als sogenannte Wie-Berufskrankheit anerkannt werden kann, führt dies nicht zu Nachteilen für die Betroffenen.
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- Was tun bei Verdacht auf eine Berufskrankheit?: www.bgetem.de, Webcode 99843627
- Pressemitteilung zum Thema: www.bmas.de
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