Unternehmerinnen und Unternehmer tragen die Verantwortung für Risiken in ihrem Betrieb. Ihre Aufgabe ist es deshalb, den Arbeitsschutz passgenau zu organisieren. Die Basis dafür bildet die Gefährdungsbeurteilung. Um sie zu erstellen, nehmen Verantwortliche alle Arbeitsabläufe, Arbeitsmittel und Arbeitsbedingungen unter die Lupe und analysieren potenzielle Gefahren. Im Anschluss gilt es dann, passende Schutzmaßnahmen für Beschäftigte abzuleiten – damit nach getaner Arbeit alle gesund nach Hause kommen. Um den Einstieg zu erleichtern, bietet die BG ETEM einen neuen Onlineservice speziell für Kleinstbetriebe an, in denen das Gefährdungspotenzial niedrig ist. Das sind zum Beispiel Augenoptik- und Hörakustik-Betriebe, Änderungsschneidereien, Softwareentwickler oder Copyshops. Unternehmen gelangen auf dem Portal mit wenigen Klicks zu dem Angebot, das zu ihrer aktuellen Situation passt.
Nicht sicher, ob Ihr Betrieb ein geringes Gefährdungspotenzial aufweist?
Sprechen Sie mit Ihrer Aufsichtsperson oder kontaktieren Sie Ihr Präventionszentrum.
Im Stil von Checklisten hilft die App bei der Erledigung der Aufgaben:
- Arbeitsschutzorganisation
- Grundlegende/allgemeine Aspekte
- Büro- und Bildschirmarbeitsplätze
Rechtliche Grundlage
Das Arbeitsschutzgesetz und die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 verpflichten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dazu, für ihren Betrieb eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Auf das Arbeitsschutzgesetz gestützte Verordnungen wie die Arbeitsstätten-, Betriebssicherheits- und Gefahrstoffverordnung konkretisieren die Anforderungen.
→ info
- Gefährdungsbeurteilung für Kleinstbetriebe: gbstart.bgetem.de
- Infos zur Gefährdungsbeurteilung: www.bgetem.de, Webcode 18886164
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