Porträt von Jörg Botti, Hauptgeschäftsführer der BG ETEM. Er hat hellbraune kurze Haare, trägt ein helles Hemd und ein graues Jackett und lächelt in die Kamera.
Jörg Botti, Hauptgeschäftsführer der BG ETEM

Zum 5. Dezember 2024 ist endlich die novellierte Gefahrstoffverordnung in Kraft getreten. Leider bleibt die Neufassung hinter den Erwartungen zurück. Es ist nicht zielführend, die Pflicht zur Beprobung möglicherweise asbestbelasteter Gebäude von den Bauherren wegzunehmen und sie den Auftragnehmern aufzubürden. Solche Unklarheiten bringen den Arbeitsschutz nicht voran. Die wichtigen Änderungen bei den Anforderungen zum Umgang mit Asbest haben wir für Sie zusammengefasst.


„Unklarheiten bringen den Arbeitsschutz nicht voran.“


Außerdem zeigen wir Ihnen einen Elektrokleinbetrieb, der im Arbeitsschutz vor allem auf eines setzt: transparente Kommunikation.

Ich wünsche eine spannende Lektüre.