Patient im Gespräch mit einer Ärztin, die einen Tablet-Computer in der Hand hält
Die erste sogenannte Berufskrankheitenliste entstand 1925.

Ein Meilenstein

Im Jahr 1925 wurde die Unfallversicherung neben Arbeits- auch auf Wegeunfälle ausgedehnt – und auf Berufskrankheiten. Dahinter steckte die Erkenntnis: Arbeit kann krank machen, und Betroffene sollen in einem solchen Fall ebenso gut geschützt sein wie Verunfallte. 

Eine Liste als Basis

1925 entstand auch die erste sogenannte Berufskrankheitenliste. Auf ihr stehen bestimmte Krankheiten, die bei beruflichen Tätigkeiten entstehen können. Vor hundert Jahren zählten unter anderem Leiden nach Kontakt mit Blei oder Queck­silber dazu, heute sind Gehörschäden oder Hautkrankheiten durch Kontakt mit Berufsstoffen typische Berufskrankheiten. 

Bestmögliche Unterstützung

Die BG ETEM unterstützt und entschädigt Personen, die während ihres Berufslebens oder danach erkranken. Dafür ist zunächst eine Verdachtsanzeige zu stellen. Ist die Krankheit nachweislich durch die berufliche Tätigkeit entstanden, erkennt die BG sie als Berufskrankheit an. Die Berufskrankheitenliste bildet die Grundlage dafür. Nach Anerkennung einer Berufskrankheit sorgt die BG ETEM dafür, dass Betroffene die für sie passende Behandlung bekommen und bestenfalls ins Berufsleben zurückkehren können. Wenn nötig, entschädigt die BG auch finanziell.

Im Sinne der Prävention

Die Voraussetzung für einen Anerkennungsprozess sind Verdachtsanzeigen. Sie helfen der BG auch, passende Präventionsangebote für Mitgliedsbetriebe zu entwickeln und bei häufig vorkommenden Berufskrankheiten gezielt und rechtzeitig gegenzusteuern.