Die 5 Sicherheitsregeln schützen bei der Arbeit an elektrischen Anlagen. Hier jetzt die Regeln 4 und 5. Für alle Maßnahmen gilt: Nur Elektrofachkräfte oder Personen unter Leitung und Aufsicht von Elektrofachkräften (Elektrotechnisch unterwiesene Personen, kurz EuP) dürfen sie ausführen.
4. Erden und kurzschließen
Die verwendete Vorrichtung muss stets zuerst mit der Erdungsanlage oder einem Erder und erst dann mit dem zu erdenden Anlagenteil verbunden werden. Bei der Verwendung eines Erdungsschalters findet dieser Ablauf in einem von außen nicht beeinflussbaren Prozess statt. Damit soll die Arbeitsstelle gegen versehentliches Wiedereinschalten geschützt und Beeinflussungsspannungen ausreichend minimiert werden.
5. Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken
Es ist immer zu prüfen, ob es bei Arbeiten an Teilen, die unter Spannung stehen, möglich ist, sich der umgebenden elektrischen Anlage unzulässig zu nähern – etwa mit Körperteilen oder Werkzeugen. Um das zu unterbinden, kommen in der Niederspannung überwiegend isolierende Tücher mit entsprechender Kennzeichnung zum Einsatz. In Hochspannungsanlagen werden Isolierplatten oder ein festgelegter Abstand genutzt. Der sichere Arbeitsbereich und gegebenenfalls die Zuwegung müssen eindeutig gekennzeichnet sein, sodass keine Verwechslung mit unter Spannung stehenden Anlagenteilen entsteht.
→ info
- „Sag Nein“ – Kampagne zu den 5 Sicherheitsregeln: www.bgetem.de, Webcode 24687288
- Zum Aktionspaket „Sicherheitsaktion Elektro“: medien.bgetem.de, Webcode M20804639
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