Für alle Maßnahmen gilt: Nur Elektrofachkräfte oder Personen unter Leitung und Aufsicht von Elektrofachkräften (Elektrotechnisch unterwiesene Personen, kurz EuP) dürfen sie ausführen.
1. Freischalten
Zunächst muss die Anlage abgeschaltet oder vom Stromnetz getrennt werden. Idealerweise übernimmt man diese Aufgabe selbst. Andernfalls benötigt es eine schriftliche oder mündliche Bestätigung der Freischaltung.
2. Gegen Wiedereinschalten sichern
Um die Anlage gegen das Wiedereinschalten zu sichern, empfiehlt sich ein Vorhängeschloss am Leitungsschutzschalter. Ebenfalls sinnvoll: herausnehmbare Sicherungen entfernen, Klebefolie nutzen oder ein stabiles Verbotsschild befestigen, das eindeutig dem Stromkreis zuzuordnen ist.
3. Spannungsfreiheit feststellen
Die Prüfung der Spannungsfreiheit soll ausschließen, dass durch Ersatzstromversorgung, Rücktransformation oder Hilfseinspeisung noch Spannung ansteht. Außerdem besteht immer die Gefahr, dass aufgrund fehlerhafter Kennzeichnung der falsche Stromkreis freigeschaltet wurde.
→ info
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