Illustration eines Labyrinths, am Eingang ein Wegweiser zum Expositionsverzeichnis, ein Mann mit Papieren und eine Frau mit Heckenschere bahnen sich den direkten Weg zum Ausgang. Dort steht ein Schreibtisch mit einem Computer, auf dem Display steht Zur Eingabe.
Quelle: ZED der DGUV, Illustration: Michael Hüter, Bochum

Das Expositionsverzeichnis soll helfen, bei Beschäftigten im Falle einer späteren Erkrankung einen möglichen Zusammenhang zu einer beruflichen Exposition herstellen zu können. In dem Verzeichnis sind neben der Tätigkeit auch die Art, Höhe, Dauer und Häufigkeit der Exposition der Beschäftigten anzugeben. Die Gefährdung muss sich dabei aus der Gefährdungsbeurteilung ergeben haben, die der Arbeitgeber erstellen muss. Liegt keine gefährdende Tätigkeit vor, kann auf eine Aufnahme ins Expositionsverzeichnis verzichtet werden. Im Zweifelsfall ist es jedoch besser, exponierte Beschäftigte zu erfassen.

So wird die Exposition beurteilt

Zur Beurteilung der Exposition an Arbeitsplätzen können Arbeitsplatzmessungen, alternativ andere geeignete nichtmesstechnische Methoden oder die von der BG ETEM erstellten Musterverzeichnisse als Hilfestellung herangezogen werden. Die Angaben zur Höhe der Exposition lassen sich für die Dokumentation im Expositionsverzeichnis nutzen. Die Expositionsdauer ist je nach Arbeitsplatz und Tätigkeit unterschiedlich.

Senkrechtes Flussdiagramm für die Aufnahme beziehungsweise Nichtaufnahme in das Expositionsverzeichnis
Das vereinfachte Ablaufschema zur Aufnahme in das Expositionsverzeichnis.

Arbeitgeberpflichten

Neben der Dokumentationspflicht fordert die Gefahrstoffverordnung, dass das Verzeichnis für bestimmte Mindestzeiträume – je nach Tätigkeit – nach Ende der Exposition aufzubewahren ist. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses den Beschäftigten einen Auszug aus dem Verzeichnis mit den für sie betreffenden Einträgen auszuhändigen.

ZED

Für die Speicherung des Expositionsverzeichnisses können Unternehmen auf freiwilliger Basis die kostenlose Zentrale Expositionsdatenbank (ZED) der DGUV nutzen. Die ZED erleichtert die gesetzeskonforme Dokumentation und Verwaltung der Daten und bietet die Möglichkeit zur automatisierten Befüllung der Datenbank aus bereits bestehenden unternehmenseigenen Datenbanken.

Dr. Stefanie Labs