Paragrafensymbole stehen auf dem Boden einer Büroumgebung

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben die Pflicht zur Lohnfortzahlung, wenn Beschäftigte während der Coronapandemie positiv getestet wurden und in Quarantäne mussten. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschieden (AZ: 5 AZR 234/23). Arbeitnehmer hatten auf Entgeltfortzahlung geklagt. Die Begründung des Gerichts: Bei der Infektion handele es sich um eine Krankheit, die zur Arbeitsunfähigkeit führt. Und das Verlassen einer Wohnung sei bei einer behördlichen Quarantäneanordnung ordnungswidrig. Damit seien Arbeitgeber verpflichtet, den Lohn fortzuzahlen.