Stefan Ehinger, ZVEH-Präsident, Jörg Botti, Hauptgeschäftsführer BG ETEM, und Alexander Neuhäuser, Hauptgeschäftsführer ZVEH (v.l.) präsentieren die gemeinsame Vereinbarung.
Für klare Regeln: Stefan Ehinger, ZVEH-Präsident, Jörg Botti, Hauptgeschäftsführer BG ETEM, und Alexander Neuhäuser, Hauptgeschäftsführer ZVEH (v. l.).

Der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) und der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) haben gemeinsam mit der BG ETEM sowie der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) eine wegweisende Vereinbarung zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Dächern unterzeichnet. „Dem E-Handwerk war wichtig, ein am bewährten Sicherheitsstandard orientiertes Verfahren weiterzuentwickeln. Gleichzeitig definieren wir jetzt Sicherheitsanforderungen für das Betreten von Dächern auch durch E-Handwerksbetriebe“, erklärte ZVEH-Präsident Stefan Ehinger. Die Unfallstatistik zeige: Wenn E-Handwerker bei der Montage von PV-Anlagen schwer verletzt werden, handelt es sich fast immer um Absturzunfälle. „Deshalb ist es sehr wichtig, dass die Vereinbarung klare Regeln zur Absturzsicherung enthält. Nur mit einer geeigneten Absturzsicherung, zum Beispiel mit Arbeits- und Schutzgerüsten, dürfen E-Handwerker auf Dächern arbeiten. Dabei sind die Arbeitsanweisungen für die Benutzung der Gerüste zu beachten. Die Musterarbeitsanweisung, die Bestandteil dieser Vereinbarung ist, ist eine gute Hilfestellung für die Betriebe“, machte Hauptgeschäftsführer der BG ETEM Jörg Botti deutlich.