Laptop-Display mit Erklärfilm "Ihr Beitragsbescheid"

Die Beitragsformel lautet

  • Bruttoentgelte/ Versicherungssumme x Gefahrklasse x Umlageziffer. Neben den Faktoren Gefahrklasse und Umlageziffer sind die Bruttoentgelte und Versicherungssummen weitere Grundlagen der Beitragsberechnung.
  • Bescheide für Unternehmen: Die Beiträge für die versicherungspflichtigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Unternehmen werden auf Basis der gemeldeten Bruttoentgelte bis zur Höchstjahresarbeitsverdienstgrenze berechnet.
  • Bescheide für Versicherte: Alle freiwillig Versicherten sowie alle kraft Satzung pflichtversicherten Unternehmerinnen und Unternehmer erhalten einen personenbezogenen Beitragsbescheid. Berechnungsgrundlage für ihre Beiträge ist die gewählte Versicherungssumme unter Berücksichtigung der Mindest- und der Höchstversicherungssumme.

Tipp:

Sie können Ihren Beitrag per SEPA-Lastschrift einziehen lassen.
Die SEPA-Bankverbindung der BG ETEM lautet:
IBAN: DE17 3704 0044 0110 0155 05
BIC: COBADEFFXXX

Taschenrechner liegt neben einem Laptop und auf einem Formular.
Der Beitrag zur Berufsgenossenschaft lohnt sich, besonders bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit im Betrieb.

Wie errechnen sich die Mindest- und Höchtsversicherungssummen?

Maßgeblich für die Mindestversicherungssumme ist die Bezugsgröße. Sie ist ein zentraler Wert in der gesamten Sozialversicherung. Aus ihr werden andere Werte abgeleitet, die in der Sozialversicherung bedeutsam sind. Die Bezugsgröße wird für jedes Kalenderjahr durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erarbeitet und aus dem an die gesetzliche Rentenversicherung gemeldeten Durchschnittsentgelt ermittelt. Gemäß der Satzung der BG ETEM beträgt die Mindestversicherungssumme 70 Prozent der für das Kalenderjahr geltenden „Bezugsgröße“, aufgerundet auf den nächsthöheren durch 1.200 teilbaren Betrag.

Die jährliche Ermittlung der Bezugsgröße garantiert, dass die Mindestversicherungssumme immer an die allgemeine Einkommensentwicklung angepasst wird.

Sollte die Berechnung zu einer neuen, höheren Mindestversicherungssumme führen, so werden alle Pflichtversicherungen sowie die auf Basis der Mindestversicherungssumme abgeschlossenen freiwilligen Versicherungsverträge automatisch angepasst und mit der jeweils gültigen Mindestversicherungssumme weitergeführt. Die BG ETEM hat ihre Versicherten mit Schreiben vom 05.12.2023 über die Änderung zum 01.01.2024 schriftlich informiert. Das Sozialgesetzbuch legt für die Berechnung von Geldleistungen bei einem Versicherungsfall eine Obergrenze für den Höchstjahresarbeitsverdienst (Höchst-JAV) fest. Dieser beträgt höchstens das Zweifache der im Zeitpunkt des Versicherungsfalls maßgebenden Bezugsgröße. Die Satzung der Berufsgenossenschaft kann jedoch eine höhere Obergrenze bestimmen.

Gute Gründe für den BG-Beitrag

  • Die BG ETEM haftet: Sie übernimmt bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit im Betrieb die Haftung gegenüber den versicherten Beschäftigten für die erlittenen Körperschäden.
  • Die BG ETEM hilft: Die betroffenen Beschäftigten werden „mit allen geeigneten Mitteln“ von der BG ETEM versorgt, die sämtliche Kosten trägt – von der Erstversorgung direkt nach dem Unfall über die Behandlung in Spezialkliniken mit angeschlossener medizinischer Rehabilitation bis hin zur sozialen und beruflichen Wiedereingliederung sowie der Auszahlung von Geldleistungen und Renten.
  • Die BG ETEM unterstützt: Damit es nicht zu Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten kommt, bietet die BG ETEM ein umfangreiches Präventionsprogramm für die Sicherheit und Gesundheit im Betrieb an. 

Mehr Infos: darum.bgetem.de

Die Höchstversicherungssumme bei der BG ETEM

ist in der Satzung geregelt. Sie beträgt für 2023 84.000 Euro (ab 01.01.2024: 84.840 Euro, was das Zweifache der Bezugsgröße laut Gesetz ist).