Blick auf das Podium der Vertreterversammlung: Hans-Peter Kern, Franz Donner (Vorsitzende des Vorstands), Jobst Kleineberg, Cathrin Praße-Stern (Vorsitzende der Vertreterversammlung) und Jörg Botti (Hauptgeschäftsführer BG ETEM), der an einem Rednerpult zu den Anwesenden spricht. Im Vordergrund einiger Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
Hans-Peter Kern, Franz Donner (Vorsitzende des Vorstands), Jobst Kleineberg, Cathrin Stern (Vorsitzende der Vertreterversammlung) und Jörg Botti (Hauptgeschäftsführer BG ETEM) in Kassel (von links).

Das Gremium verabschiedete die überarbeitete DGUV Vorschrift 2 für zeitgemäßen Arbeitsschutz. Und: Mitgliedsunternehmen zahlen künftig weniger. Franz Donner, alternierender Vorstandsvorsitzender, konnte bei der Sitzung in Kassel gute Nachrichten verkünden: Der Vorstand der BG ETEM hat in seiner Sitzung im Mai den Beitragsfuß gesenkt. Er sinkt um 0,2 Punkte auf 2,80, was Mitgliedsbetriebe der BG ETEM finanziell entlastet. Der Beitragsfuß ist eine Rechengröße, die gemeinsam mit der Gefahrklasse und der Lohnsumme eines Betriebs zur Berechnung der Beitragshöhe dient. „Gerade angesichts der wirtschaftlichen Herausforderungen ist die finanzielle Entlastung ein gutes Signal an unsere Mitgliedsunternehmen“, sagte Donner. Jörg Botti, Hauptgeschäftsführer der BG ETEM, stellte aktuelle Kennzahlen aus den Bereichen Prävention und Rehabilitation vor. Im Jahr 2024 registrierte die Berufsgenossenschaft rund 47.800 meldepflichtige Arbeitsunfälle – ähnlich viele wie 2020.
 


Rund

47.800

meldepflichtige Arbeitsunfälle registrierte die Berufsgenossenschaft 2024.



 Die Zahl der Wegeunfälle sank leicht auf knapp 12.000. Dagegen stieg die Zahl der Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit deutlich an und lag erstmals über 7.000. „Gründe sind neue anerkannte Krankheitsbilder und ein statistischer Effekt durch nachgemeldete Todesfälle im Zusammenhang mit Asbest“, erklärte Botti.

 
Moderner Arbeitsschutz 

Blick in den Sitzungssaal mit der Vertreterversammlung: Die Teilnehmer stimmen ab, indem sie einen grünen Stimmzettel in die Höhe halten.
Gelebte Demokratie: Abstimmung der Selbstverwaltung
Die Vertreterversammlung hat bei ihrer Sitzung in Kassel die überarbeitete DGUV Vorschrift 2 in der Fassung für die BG ETEM beschlossen. Damit ebnete sie den Weg für einen noch leichter umsetzbaren Arbeitsschutz in Unternehmen: Die aktualisierte Vorschrift soll den Arbeitsschutz in Betrieben moderner, verständlicher und leichter umsetzbar machen (mehr dazu im Interview mit Frank Göller, Leiter der Präventionsabteilung der BG ETEM).
  

Die Selbstverwaltung der BG ETEM


Zu einem modernen Arbeitsschutz tragen auch Angebote der BG ETEM bei, über die der Präventionsausschuss in Kassel berichtete: etwa die App „Niederschwelliger Einstieg in die Gefährdungsbeurteilung“ oder das E-Learning-Portal. Auch das Serviceportal „Meine BG ETEM“ erleichtert Unternehmen den Arbeitsalltag, da Dokumente und Informationen bequem digital verfügbar sind.

Annika Pabst