Das Beitragsjahr 2025Mitgliedsunternehmen der BG ETEM erhalten ihren Beitragsbescheid im Juli 2026. Zum Vormerken gibt es hier die wichtigsten Termine und Erläuterungen im Überblick.https://etem.bgetem.de/6.2025/themen/das-beitragsjahr-2025https://etem.bgetem.de/++resource++plone-logo.svg
Mitgliedschaft und Beitrag
Das Beitragsjahr 2025
Mitgliedsunternehmen der BG ETEM erhalten ihren Beitragsbescheid im Juli 2026. Zum Vormerken gibt es hier die wichtigsten Termine und Erläuterungen im Überblick.
Für die Mitgliedsunternehmen der BG ETEM sind die Termine für das Beitragsjahr 2025 bereits festgelegt.
Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung werden im Verfahren der nachträglichen Bedarfsdeckung erhoben. Das bedeutet: Die Höhe der Beiträge richtet sich nach den Ausgaben. Erst wenn alle Ausgaben ermittelt wurden, können die Umlageziffer (rechnerischer Beitragssatz) und somit auch der Beitrag berechnet werden. Aus diesem Grund erhalten alle Unternehmen und Versicherten den Beitragsbescheid immer erst im Juli des Folgejahres.
Das gibts für Ihr Geld
Die BG ETEM kümmert sich um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in den Mitgliedsbetrieben sowie um Rehabilitation und Entschädigung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Für ihre Mitgliedsunternehmen übernimmt die BG ETEM die Haftung für die gesundheitlichen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten gegenüber den Beschäftigten und stellt diese auch untereinander von der Haftung frei.
Vorschussbescheid 2025
Im Januar 2026 erhalten alle Unternehmen, deren Umlagebeitrag für das Jahr 2024 mindestens 1.000 Euro betragen hat, den Vorschussbescheid für das Jahr 2025. Berechnungsgrundlage für die Höhe der Vorschüsse ist der Gesamtbeitrag 2024 (ohne Beitragsnachlass). Hiervon werden zwei Drittel als Vorschuss erhoben. Sofern die Entgelte für das Jahr 2025 erheblich von den für das Jahr 2024 gemeldeten Entgelten abweichen, sollten Unternehmen Kontakt mit der BG ETEM aufnehmen: Sie erhalten dann gegebenenfalls einen Änderungsbescheid für den zweiten Beitragsvorschuss.
Fälligkeit des ersten Beitragsvorschusses für 2025
Abgabefrist digitaler Lohnnachweis 2025
Am 16. Februar endet die gesetzliche Frist zur Abgabe des digitalen Lohnnachweises für das Vorjahr. Erfolgt die Meldung nicht fristgerecht, werden die Entgelte von Amts wegen geschätzt und für die Berechnung der Umlageziffer herangezogen. Da es sich hierbei jedoch nicht um die tatsächlichen Entgelte handelt, ist eine korrekte bedarfsgerechte Beitragsberechnung nicht möglich. Bei insgesamt großen Abweichungen besteht gegebenenfalls die Gefahr, dass die Kosten der BG ETEM durch den Beitrag nicht gedeckt sind. Daher ist eine rechtzeitige und vollständige Übermittlung der Entgelte wichtig und berechtigt die Berufsgenossenschaft, bei verspäteter oder unvollständiger Abgabe eine Geldbuße zu erheben.
Fälligkeit des zweiten Beitragsvorschusses für 2025
Beitragsbescheid 2025
Im Juli 2026 erhalten alle Mitgliedsunternehmen und Versicherten der BG ETEM den Beitragsbescheid für das Jahr 2025. Bereits geleistete Beitragsvorschüsse werden in der Gesamtforderung berücksichtigt. Bitte überprüfen Sie den Bescheid hinsichtlich der gemeldeten Arbeitsentgelte und nehmen Sie gegebenenfalls Korrekturmeldungen auf digitalem Weg vor.
Fälligkeit der Forderung aus dem Beitragsbescheid für 2025
Stammdatenabruf 2027
Ab dem 1. November 2026 kann der Stammdatenabruf für den Lohnnachweis für das Meldejahr 2027 vorgenommen werden.
Mehr Service. Mehr Komfort. Das frühere Extranet heißt nun „Meine BG ETEM – Serviceportal“. Unternehmen können ihre BG-lichen Anliegen hier schnell und komfortabel erledigen.
Im Juli erhalten alle Mitgliedsunternehmen sowie versicherte Unternehmerinnen und Unternehmer der BG ETEM den Beitragsbescheid für das Jahr 2023. Das müssen sie wissen.
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