Illustration einer Person mit einem überdimensionalen Bleistift, die auf einem riesigen Tischkalender Termine ankreuzt
Für die Mitgliedsunternehmen der ­BG ETEM sind die Termine für das Beitragsjahr 2025 bereits festgelegt.

Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung werden im Verfahren der nachträglichen Bedarfsdeckung erhoben. Das bedeutet: Die Höhe der Beiträge richtet sich nach den Ausgaben. Erst wenn alle Ausgaben ermittelt wurden, können die Umlageziffer (rechnerischer Beitragssatz) und somit auch der Beitrag berechnet werden. Aus diesem Grund erhalten alle Unternehmen und Versicherten den Beitragsbescheid immer erst im Juli des Folgejahres.

Vorschussbescheid 2025

Kalenderblatt Januar 2026Im Januar 2026 erhalten alle Unternehmen, deren Umlagebeitrag für das Jahr 2024 mindestens 1.000 Euro betragen hat, den Vorschussbescheid für das Jahr 2025. Berechnungsgrundlage für die Höhe der Vorschüsse ist der Gesamtbeitrag 2024 (ohne Beitragsnachlass). Hiervon werden zwei Drittel als Vorschuss erhoben. Sofern die Entgelte für das Jahr 2025 erheblich von den für das Jahr 2024 gemeldeten Entgelten abweichen, sollten Unternehmen Kontakt mit der BG ETEM aufnehmen: Sie erhalten dann gegebenenfalls einen Änderungsbescheid für den zweiten Beitragsvorschuss.
 

Kalenderblatt 15. Februar 2026
Fälligkeit des ersten
Beitragsvorschusses
für 2025
 
 

Abgabefrist digitaler Lohnnachweis 2025

Kalenderblatt 16. Februar 2026Am 16. Februar endet die gesetzliche Frist zur Abgabe des digitalen Lohnnachweises für das Vorjahr. Erfolgt die Meldung nicht fristgerecht, werden die Entgelte von Amts wegen geschätzt und für die Berechnung der Umlageziffer herangezogen. Da es sich hierbei jedoch nicht um die tatsächlichen Entgelte handelt, ist eine korrekte bedarfsgerechte Beitragsberechnung nicht möglich. Bei insgesamt großen Abweichungen besteht gegebenenfalls die Gefahr, dass die Kosten der BG ETEM durch den Beitrag nicht gedeckt sind. Daher ist eine rechtzeitige und vollständige Übermittlung der Entgelte wichtig und berechtigt die Berufsgenossenschaft, bei verspäteter oder unvollständiger Abgabe eine Geldbuße zu erheben.
 

Kalenderblatt 15. Mai 2026
Fälligkeit des zweiten
Beitragsvorschusses
für 2025
 

Beitragsbescheid 2025

Kalenderblatt Juli 2026Im Juli 2026 erhalten alle Mitgliedsunternehmen und Versicherten der BG ETEM den Beitragsbescheid für das Jahr 2025. Bereits geleistete Beitragsvorschüsse werden in der Gesamtforderung berücksichtigt. Bitte überprüfen Sie den Bescheid hinsichtlich der gemeldeten Arbeitsentgelte und nehmen Sie gegebenenfalls Korrekturmeldungen auf digitalem Weg vor.
 

Kalenderblatt 15. August 2026
Fälligkeit der Forderung aus
dem Beitragsbescheid 
für 2025
  

Stammdatenabruf 2027

Kalenderblatt 1. November 2026Ab dem 1. November 2026 kann der Stammdatenabruf für den Lohnnachweis für das Meldejahr 2027 vorgenommen werden.

 

Heike Eilhardt