Was tun D-Ärztinnen und D-Ärzte?
Sie führen die fachärztliche Erstversorgung nach Arbeits- und Wegeunfällen durch und entscheiden, ob eine Weiterbehandlung durch die Hausärztin oder den Hausarzt erfolgen kann. Ist eine besondere Heilbehandlung erforderlich, übernimmt diese die D-Ärztin oder der D-Arzt selbst, oder es erfolgt eine Überweisung an eine geeignete Klinik oder weitere Fachärztinnen oder Fachärzte.
Welche wesentlichen Anforderungen gelten für D-Ärztinnen und D-Ärzte?
Sie sind Fachärztinnen und Fachärzte für Chirurgie oder Orthopädie und besitzen besondere Kenntnisse der Unfallmedizin. D-Ärztinnen und D-Ärzte gewährleisten eine ständige unfallärztliche Bereitschaft und müssen sich regelmäßig unfallchirurgisch weiterbilden. Zudem gelten besondere Voraussetzungen bezüglich ihres Personals, Equipments und ihrer Praxis beziehungsweise Klinik. Für die stationäre Behandlung im Rahmen des D-Arzt-Verfahrens existieren gesonderte Anforderungen.
Wann gilt die Vorstellungspflicht?
- Die Arbeitsunfähigkeit geht über den Unfalltag hinaus.
- Die Behandlung wird voraussichtlich länger als eine Woche dauern.
- Heil- und Hilfsmittel müssen verordnet werden.
- Es handelt sich um eine Wiedererkrankung aufgrund von Unfallfolgen.
Die Vorstellungspflicht entfällt, wenn bestimmte Körperregionen isoliert verletzt wurden. Dann sind stattdessen zu kontaktieren:
- Handchirurgin/Handchirurg
- Augenärztin/Augenarzt
- Hals-Nasen-Ohren-Ärztin/-Arzt
- Zahnärztin/Zahnarzt
Wo und wie sind D-Ärztinnen und D-Ärzte zu finden?
Hier hilft das Online-Suchportal der Landesverbände, eine Datenbank der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Das Verzeichnis listet rund 4.000 niedergelassene sowie an Krankenhäusern und Kliniken tätige Ärztinnen und Ärzte auf. Diese sind allesamt vertraglich in das D-Arzt-Verfahren eingebunden. Ansprechpartner für nähere Informationen zum Verfahren ist der regional zuständige Landesverband.
Ingmar Boeke
→ info
- D-Arzt finden: www.bgetem.de, Webcode 11430417