Wussten Sie, dass …
... kein Wegeunfallversicherungsschutz besteht, wenn Beschäftigte ihren Arbeitsweg verlassen, um ihr Kind zu einem Sammelpunkt für Schülerinnen und Schüler zu bringen? Eine Mutter hatte ihre Tochter zu einem solchen Treffpunkt begleitet und dafür ihren üblichen Weg zur Arbeit verlassen. Auf dem Rückweg wurde sie von einem Pkw erfasst und schwer verletzt. Kein Arbeitsunfall, urteilte das Landessozialgericht Baden-Württemberg. Es bestand demnach kein Versicherungsschutz nach § 8 Abs. 2 Nr. 2a SGB VI, weil die Klägerin sich zum Zeitpunkt des Unfalls nicht auf direktem Weg von ihrer Wohnung zur Arbeitsstätte befunden habe.
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- Was ist versichert?: www.bgetem.de, Webcode 11128591
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