Frau sitzt im Homeoffice vor ihrem Computer und arbeitet

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat eine neue Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR) veröffentlicht. In der ASR A6 Bildschirmarbeit finden Unternehmen Mindestanforderungen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen und Bildschirmgeräten.