Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat eine neue Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR) veröffentlicht. In der ASR A6 Bildschirmarbeit finden Unternehmen Mindestanforderungen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen und Bildschirmgeräten.
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- Zum Download der neuen „ASR A6 Bildschirmarbeit“: www.baua.de
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