Das Gericht gab einem Bauhandwerker recht, der geklagt hatte, seine Schulter- und Kniebeschwerden als Berufskrankheit anzuerkennen. Seine von den staatlichen Organen abgesegnete Tätigkeit nach Betriebsschluss sei nach den Gesetzen der DDR rechtlich unfallversichert gewesen, urteilte das Gericht.
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- Lesen Sie auch in dieser Ausgabe: „Wenn der Job krank macht“
- Übersichtsseite „Berufskrankheiten“: www.bgetem.de, Webcode 12910050
- Zum Urteil: www.sozialgerichtsbarkeit.de
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