Paragrafensymbole stehen auf dem Boden einer Büroumgebung

Das Gericht gab einem Bauhandwerker recht, der geklagt hatte, seine Schulter- und Kniebeschwerden als Berufskrankheit anzuerkennen. Seine von den staatlichen Organen abgesegnete Tätigkeit nach Betriebsschluss sei nach den Gesetzen der DDR rechtlich unfallversichert gewesen, urteilte das Gericht.