Die Vertreterversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.–18. Oktober 2023 beschlossen, die Unfallverhütungsvorschrift „Verwendung von Flüssiggas“ – DGUV Vorschrift 79, vormals BGV D34 – vom 1. Oktober 1993 in der Fassung vom 1. Januar 1997 zum nächstmöglichen Zeitpunkt außer Kraft zu setzen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales genehmigte die Außerkraftsetzung am 6. Dezember 2023, die mit Wirkung zum 1. Februar 2024 erfolgte. Mit der DGUV Regel 110-010 „Verwendung von Flüssiggas“ ist als branchenübergreifende Regel ein adäquater Ersatz für die bisherige Vorschrift verfügbar. Bewährte Regeln wurden übernommen und auf den Stand der Technik gebracht.
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- Übersichtsseite „Gefahrstoffe“: www.bgetem.de, Webcode 13735793
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