Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen können für Beschäftigte gefährlich sein. Wichtig ist daher, potenzielle Gefährdungen fachkundig zu ermitteln und zu beurteilen. Bauarbeiten in kontaminierten Bereichen müssen vor Beginn der zuständigen Berufsgenossenschaft schriftlich angezeigt werden. Auf der Übersichtsseite der BG ETEM zum Arbeiten in kontaminierten Bereichen können Unternehmen sich informieren und Anzeigen nach DGUV Regel 101-004 direkt per Onlineformular oder E-Mail senden.
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- Mehr Informationen auf der Übersichtsseite zu Arbeiten in kontaminierten Bereichen: www.bgetem.de, Webcode 23587614
- Unabhängig von der örtlichen Zuständigkeit können Betriebe die Meldung auch direkt an gefahrstoffe@bgetem.de senden.
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