Außensicht eines abgetrennten Kontaminationsbereichs

Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen können für Beschäftigte gefährlich sein. Wichtig ist daher, potenzielle Gefährdungen fachkundig zu ermitteln und zu beurteilen. Bauarbeiten in kontaminierten Bereichen müssen vor Beginn der zuständigen Berufsgenossenschaft schriftlich angezeigt werden. Auf der Übersichtsseite der BG ETEM zum Arbeiten in kontaminierten Bereichen können Unternehmen sich informieren und Anzeigen nach DGUV Regel 101-004 direkt per Onlineformular oder E-Mail senden.