Themen

Beim Versand des Newsletters zur aktuellen Ausgabe gab es technische Probleme. Dafür möchten wir unsere Leserinnen und Leser um Entschuldigung bitten.

Wie man mit etwas mehr Ruhe Unfallrisiken senkt, ist ebenso Thema der neuen Ausgabe wie die Zusammenarbeit mit Cobots und der richtige Sonnenschutz im nahenden Frühling. Reinschauen lohnt sich.

Die BG ETEM trauert um ihren alternierenden Vorstandsvorsitzenden Dr. Bernhard Ascherl, der am 16. Februar im Alter von 68 Jahren verstarb.

Seit dem 8. April 2024 und noch bis zum 30. Juni 2024 läuft die Bewerbungsphase für den Deutschen Arbeitsschutzpreis (DASP) 2025. Gesucht sind innovative Ansätze und Ideen zur Verbesserung des Arbeitsschutzes. Unternehmen aller Größenordnungen und Einzelpersonen können dabei sein.

Die 5 Sicherheitsregeln sind wie eine Lebensversicherung für die Elektrohandwerke. Doch was passiert, wenn eine der Regeln nicht ausgeführt werden kann?

Ende Mai stehen auf der drupa, der weltweit führenden Messe für Drucktechnologien, die Megatrends Nachhaltigkeit und Digitalisierung im Fokus. Wie beeinflussen sie Prozesse, Produkte und Arbeitssicherheit in der Branche? Darüber informiert die BG ETEM vor Ort.

Die virtuelle Veranstaltungsreihe „Kopfsache Mensch“ der BG ETEM vermittelt einen kurzen Überblick über arbeitspsychologische Themen mit anschließender Diskussion.

Arbeiten in der Höhe bedeuten sowohl für Unternehmer beziehungsweise Vorgesetzte als auch für Bediener von Hubarbeitsbühnen, dass alle Maßnahmen für ein sicheres Arbeiten vor und während des Einsatzes beachtet werden müssen.

Kommende Termine und Veranstaltungen

Die Lernmodule der BG ETEM helfen dabei, Beschäftigte verständlich zu unterweisen. Das neue BG ETEM-Lernportal macht es Führungskräften und Arbeitsschutz-Verantwortlichen jetzt noch einfacher, passende Lernmodule individuell zusammenzustellen.

Die Bundesregierung will Blinker für alle Fahrräder erlauben. Das bisherige Verbot soll fallen.

Bei sogenannten Feierabendtätigkeiten im Gebiet der ehemaligen DDR bestand Unfallversicherungsschutz. Das hat das Sächsische Landessozialgericht festgestellt.