Neue emissionsarme Verfahren
Mehrere Verfahren sind angepasst oder auch als neue Verfahren anerkannt worden. Von besonderem Interesse sind hier:
AT 1 – Demontage asbesthaltiger Flanschdichtungen
BT 30 – Bohren in Wände und Decken mit asbesthaltigen Bekleidungen
BT 61 – Instandhaltung von Abwasserkanälen aus Asbestzement durch vor Ort härtendes Schlauchlining
BT 63 – Instandhaltung von Asbestzement-Druckrohrleitungen mittels kevlarverstärkter Schlauchliner
Qualifikationssystem
Zum Thema Asbest existieren derzeit viele verschiedene Kurse zum Erwerb von Qualifikationen. Viele Betroffene fühlen sich allerdings von den zahlreichen Abkürzungen wie Q1E, GK oder 4c überfordert. In einem Onlinebeitrag finden sich eine Beschreibung der verschiedenen Qualifikationsstufen sowie eine dezidierte Darstellung, welche Aufgaben im Betrieb existieren und was die dafür benötigten Qualifikationen sind.
Asbestfasern – klein, aber hochgefährlich
Asbest galt lange als „Wunderfaser“. Bereits 1900 wird allerdings die Lungenkrankheit Asbestose bei den Arbeitern als Krankheit entdeckt, die viel mit Asbest arbeiten. Seit 1943 ist Lungenkrebs als Folge von Asbestbelastung als eine Berufskrankheit anerkannt. Erst Ende 1993 wird Asbest in Deutschland verboten, 2005 folgt das EU-weite Asbestverbot.
Messprojekt Asbest – Suche nach Gebäuden
Die Berufsgenossenschaften BG BAU, BGHM sowie BG ETEM führen ein gemeinsames Messprojekt zum Thema Asbest in Bestandsbauten durch. Ziel ist es, für möglichst viele handwerkliche Tätigkeiten – besonders die regelmäßig durchgeführten – Schutzmaßnahmenkonzepte zu bestimmen, unter denen diese Tätigkeiten ausgeführt werden können. Dafür müssen die Tätigkeiten an asbesthaltigen Materialien messtechnisch begleitet werden. Die Projektinitiatoren suchen noch nach Gebäuden, in denen Asbest vorhanden ist und an denen die Unfallversicherungsträger (UVT) arbeiten dürfen. Ebenfalls gesucht sind Firmen, die in asbesthaltigen Gebäuden Tätigkeiten durchführen und die sich von den UVT messtechnisch begleiten lassen wollen. Bei Interesse an einer Unterstützung/Teilnahme wenden Sie sich gern per E-Mail an die etem-Redaktion: etem@bgetem.de.
Podcast „Ganz sicher“ – Vorsicht ja, Panik nein!
Unsichtbar und geruchlos – Asbestfasern werden beim Bearbeiten (Bohren, Sägen, Schleifen) freigesetzt. Einmal eingeatmet, bleiben sie oft lebenslang in der Lunge. Obwohl Asbest seit Oktober 1993 verboten ist, können besonders Beschäftigte im Bauhandwerk bei Tätigkeiten an der Bausubstanz mit dem Stoff in Berührung kommen. Wie groß die Gefahr tatsächlich ist, und wie Unternehmen mit teils einfachen Mitteln eine sichere Arbeitsumgebung gewährleisten können, erklärt die neue Folge von „Ganz sicher“, dem Podcast der BG ETEM für Menschen mit Verantwortung.
Gesundheitsvorsorge (GVS)
Jeder und jede Beschäftigte, der oder die beruflich Asbest ausgesetzt war, hat ein lebenslanges Anrecht auf eine nachgehende Vorsorge. Deren Ziel ist es, potenzielle Krankheiten, die durch eine Asbestexposition verursacht wurden, frühzeitig zu erkennen und somit die bestmöglichen Behandlungschancen zu gewährleisten. Wenn eine Person, die einer Asbestexposition ausgesetzt war, aus einer Firma ausscheidet, kann die Firma ihn oder sie bei der GVS melden. Diese kümmert sich dann um die Organisation und Durchführung der nachgehenden Vorsorge. Die GVS ist ein System der Unfallversicherungsträger.
Matthias Plog
→ info
- Podcast „Asbest: Vorsicht ja, Panik nein“: bgetem.de, Webcode: 25189605
- Grundregeln für sicheres Arbeiten mit Asbest: bgetem.de, Webcode: 25571873
- Gesundheitsvorsorge: gvs.bgetem.de, Webcode: 24266908
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