Illustration eines Arbeiters im weißen Schutzoverall, der zusätzlich eine Atemmaske mit Absaugung trägt und eine Bohrmaschine hält; neben ihm steht ein schwarzer Müllsack, auf den ein a für Asbest aufgedruckt ist.
Bei Arbeiten mit Asbest ist Vorsicht geboten und persönliche Schutzausrüstung unerlässlich.

Neue emissionsarme Verfahren

Mehrere Verfahren sind angepasst oder auch als neue Verfahren anerkannt worden. Von besonderem Interesse sind hier:

AT 1 – Demontage asbesthaltiger Flanschdichtungen

BT 30 – Bohren in Wände und Decken mit asbesthaltigen Bekleidungen

BT 61 – Instandhaltung von Abwasserkanälen aus Asbestzement durch vor Ort härtendes Schlauchlining

BT 63 – Instandhaltung von Asbestzement-Druckrohrleitungen mittels kevlarverstärkter Schlauchliner

Qualifikationssystem

Zum Thema Asbest existieren derzeit viele verschiedene Kurse zum Erwerb von Qualifikationen. Viele Betroffene fühlen sich allerdings von den zahlreichen Abkürzungen wie Q1E, GK oder 4c überfordert. In einem Onlinebeitrag finden sich eine Beschreibung der verschiedenen Qualifikationsstufen sowie eine dezidierte Darstellung, welche Aufgaben im Betrieb existieren und was die dafür benötigten Qualifikationen sind.

Messprojekt Asbest – Suche nach Gebäuden

Die Berufsgenossenschaften BG BAU, BGHM sowie BG ETEM führen ein gemeinsames Messprojekt zum Thema Asbest in Bestandsbauten durch. Ziel ist es, für möglichst viele handwerkliche Tätigkeiten – besonders die regelmäßig durchgeführten – Schutzmaßnahmenkonzepte zu bestimmen, unter denen diese Tätigkeiten ausgeführt werden können. Dafür müssen die Tätigkeiten an asbesthaltigen Materialien messtechnisch begleitet werden. Die Projektinitiatoren suchen noch nach Gebäuden, in denen Asbest vorhanden ist und an denen die Unfallversicherungsträger (UVT) arbeiten dürfen. Ebenfalls gesucht sind Firmen, die in asbesthaltigen Gebäuden Tätigkeiten durchführen und die sich von den UVT messtechnisch begleiten lassen wollen. Bei Interesse an einer Unterstützung/Teilnahme wenden Sie sich gern per E-Mail an die etem-Redaktion: etem@bgetem.de.

Gesundheitsvorsorge (GVS)

Jeder und jede Beschäftigte, der oder die beruflich Asbest ausgesetzt war, hat ein lebenslanges Anrecht auf eine nachgehende Vorsorge. Deren Ziel ist es, potenzielle Krankheiten, die durch eine Asbestexposition verursacht wurden, frühzeitig zu erkennen und somit die bestmöglichen Behandlungschancen zu gewährleisten. Wenn eine Person, die einer Asbestexposition ausgesetzt war, aus einer Firma ausscheidet, kann die Firma ihn oder sie bei der GVS melden. Diese kümmert sich dann um die Organisation und Durchführung der nachgehenden Vorsorge. Die GVS ist ein System der Unfallversicherungsträger.

Matthias Plog