Marmorbüste des griechischen Gottes Zeus mit orangefarbenem Baustellenhelm
Viele Mythen halten sich hartnäckig, auch beim Thema Arbeitsschutz. Zeit, mit ihnen aufzuräumen.

Arbeitsschutz ist ein reines Bürokratiemonster.

Realität: Viele Maßnahmen sind einfach umsetzbar und praxisnah. Eine Gefährdungsbeurteilung etwa muss nicht seitenlang oder juristisch formuliert sein. Ein verständliches, klar strukturiertes Dokument reicht in der Regel völlig aus. Die BG ETEM bietet für Kleinstbetriebe mit geringen Gefährdungen auch eine Desktop-App an, um den Einstieg zu erleichtern. Wer sie nutzen möchte, gibt https://gbstart.bgetem.de in den Browser ein.

Alles ist schriftlich zu dokumentieren – ein riesiger Aufwand.

Realität: Nur relevante Maßnahmen müssen nachvollziehbar dokumentiert sein, etwa Prüfungen und Unterweisungen. Auch die Gefährdungsbeurteilung kann digital oder stichpunktartig erfolgen. Eine einfache Datei, ein PDF oder sogar eine handschriftliche Liste sind ausreichend, solange sie verständlich und aktuell sind.

Arbeitsschutz kostet zu viel Zeit und Geld – das können sich kleine Unternehmen nicht leisten.

Realität: Gefährdungen in Kleinbetrieben sind überschaubar und schnell erfasst. Viele Maßnahmen sind einmalig zu treffen und nur bei Bedarf zu aktualisieren. Jeder verhinderte Unfall ist den Aufwand wert, auch weil der Ausfall von Beschäftigten ein wirtschaftliches Risiko bedeutet. Die BG ETEM bietet Beratung und viele Hilfsmittel kostenlos an, etwa digitale Tools, Leitfäden und Seminare.

Die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt wird doch nur tätig, wenn ich sie oder ihn auffordere.

Realität: Bestellte Betriebsärzte und Betriebsärztinnen haben umfangreiche Aufgaben. Sie unterstützen Unternehmen etwa bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung und müssen dafür die Arbeitsplätze besichtigen. Zudem beraten sie Arbeitgeber und Beschäftigte bei arbeitsmedizinischen Fragen und helfen bei der Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb.

Die Vorschriften ändern sich ständig. Da blickt niemand mehr durch.

Realität: Änderungen betreffen meist spezielle Branchen. Wer die Basics einmal verstanden hat und zum Beispiel über Unterweisungen, Gefährdungsbeurteilungen und Erste Hilfe Bescheid weiß, ist gut aufgestellt und muss nur punktuell aktualisieren. Die BG ETEM stellt Betrieben branchenspezifische Infos zur Verfügung. Newsletter, Broschüren oder Schulungen sorgen für noch mehr Durchblick.

Ich brauche einen Leiterbeauftragten. So ein Quatsch.

Realität: Den Begriff des oder der Leiterbeauftragten gibt es nicht. Allerdings müssen Leitern, wie andere Arbeitsmittel auch, regelmäßig von sachkundigen Personen auf ihre Sicherheit geprüft werden. Denn Stürze von Leitern können schwerwiegende Folgen haben. Art und Umfang von Leiterprüfungen legen Unternehmerinnen und Unternehmer selbst fest. Ein Leiternprüfbuch zur Orientierung gibt es kostenlos im Medienportal der BG ETEM.

Sicherheitsbeauftragte sind überflüssig – und kosten nur Geld.

Realität: Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten müssen Sicherheitsbeauftragte (Sibe) bestellen – und das aus gutem Grund. Sibe helfen, Unfälle und Gesundheitsgefahren zu vermeiden, und haben als Kolleginnen und Kollegen meist einen direkten Draht zur Belegschaft. In der Regel werden sie für ihr Ehrenamt über den jeweiligen Unfallversicherungsträger kostenlos ausgebildet.

Unterweisungen sind aufwendig und überflüssig.

Realität: Unfallanalysen zeigen: Bei vielen Arbeitsunfällen lag keine geeignete Unterweisung der Beschäftigten vor. Deshalb sind regelmäßige Unterweisungen so wichtig: Sie informieren über sicherheitsgerechtes Verhalten und motivieren zu mehr Sicherheit und Gesundheit im Betrieb. Unterwiesene Mitarbeitende arbeiten sicherer, weil sie die Bedeutung des Arbeitsschutzes kennen. Die BG ETEM unterstützt Unternehmen unter anderem mit ihrem E-Learning-Portal dabei, Unterweisungen vorzubereiten und interessant zu gestalten: https://elearning.bgetem.de.

Für den Arbeitsschutz ist unsere Sifa verantwortlich.

Realität: Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) berät umfassend und fachkundig zu allen Fragen des Arbeitsschutzes, trägt aber keine Verantwortung für den Schutz der Beschäftigten. Die Verantwortung liegt immer beim Arbeitgeber – er kann sich dieser nicht entziehen. Mit der BG ETEM als Partnerin lassen sich alle Aufgaben, die damit zusammenhängen, gut bewältigen.

Annika Pabst, Markus Holzschneider, Markus Tischendorf