Kälte kann die Leistungsfähigkeit und Aufmerksamkeit vermindern, die Beweglichkeit einschränken und das Reaktionsvermögen verlangsamen. Wer bei der Arbeit friert, fühlt sich weniger wohl – und das Unfallrisiko steigt. In den Wintermonaten ist es deshalb besonders wichtig, dass Unternehmen Beschäftigten für Tätigkeiten im Freien passende, witterungstaugliche Regen- und Kälteschutzkleidung bereitstellen. Die Kleidung sollte zudem die persönliche Konstitution des Anwenders berücksichtigen. Grundsätzlich gilt: Beschäftigte dürfen nur Schutzkleidung mit CE-Kennzeichnung tragen. Sie weist darauf hin, dass die geltenden Regeln und Normen eingehalten sind. Die Schutzkleidung darf andere persönliche Schutzausrüstungen – zum Beispiel gegen Absturzgefahren – außerdem nicht beeinträchtigen und Beschäftigte in der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht behindern.
Wetter? Welches Wetter?
Wer auch bei schlechtem Wetter draußen arbeiten muss, etwa Beschäftigte von Stadtwerken oder Netzmonteure, benötigt Schutz vor Nässe, gegen Regen, Schnee, Nebel und Bodenfeuchte. Dafür sollte die entsprechende Schutzkleidung vor allem atmungsaktiv sein und gegen Wasserdurchtritt von außen schützen. Sie muss dabei der DIN EN 343 entsprechen: Die definiert für die Schutzkleidung verschiedene Leistungsstufen anhand von Wasserdichtigkeit und Atmungsaktivität. Schutzkleidung ist mit einem Piktogramm gekennzeichnet, die Ziffern rechts neben dem Bildzeichen geben Auskunft über produktbezogene Spezifikationen.
x – Wasserdichtigkeit (Klasse 1 bis 4) y – Atmungsaktivität (Ziffer 1 bis 4) |
GUT ZU WISSEN
Regenschutz- und Kälteschutzkleidung ist je nach Erfordernis für jeden Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin zur alleinigen Benutzung zur Verfügung zu stellen.
Schluss mit Frieren
Für Arbeiten bei Kälte benötigen Beschäftigte entsprechende Schutzkleidung. Diese muss den Anforderungen der Norm DIN EN 14058 genügen und umfasst Hosen, Jacken, Westen, Mäntel sowie herausnehmbare Thermofutter. Für die Zertifizierung wird ein Kleidungsstück immer bezüglich des Wärmedurchgangswiderstands geprüft. Dafür sind drei verschiedene Klassen vorgesehen, wobei Kleidungsstücke der Klasse 3 die beste Isolation aufweisen. Je nach Hersteller gibt es zur Kälteschutzkleidung weitere Angaben zu Produktspezifikationen, unter anderem zur Luftdurchlässigkeit und Wasserdichtigkeit.
x – Wärmedurchgangswiderstand (Klasse 1 bis 3) y – Luftdurchlässigkeit (Herstellerangabe bei Bedarf) z – Wasserdichtigkeit (Herstellerangabe bei Bedarf) |
GUT ZU WISSEN
Die Gefährdungsbeurteilung hat insbesondere Art und Umfang der Risiken am Arbeitsplatz, die Arbeitsbedingungen und die persönliche Konstitution der Anwenderinnen und Anwender zu berücksichtigen.
Wenn’s eisig wird
Bei Umgebungstemperaturen unter minus fünf Grad Celsius müssen Betriebe ihren Beschäftigten Kälteschutzkleidung nach DIN EN 342 zur Verfügung stellen. Diese Norm gilt für ein- und zweiteilige Kleidungsstücke und bedeutet einen verbesserten Kälteschutz gegenüber der DIN EN 14058, die nur Kleidung bis minus fünf Grad Celsius abdeckt. Wenn Unternehmen Kälteschutzkleidung beschaffen wollen, sollten sie also vorher überlegen, welche Umgebungstemperaturen realistischerweise zu erwarten sind.
Markus Tischendorf
→ info
- Übersichtsseite Gefährdungsbeurteilung: www.bgetem.de, Webcode: 18886164
- Arbeitsschutzmaßnahmen und Wirksamkeitskontrolle – Kälte: www.baua.de
Diesen Beitrag teilen