Hände tippen auf Laptop-Tastatur mit Symbolen von digitaler Bearbeitung und Kontakt.

Ab 1. Januar 2028 können Unternehmen Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten nur noch digital an Berufsgenossenschaften und Unfallkassen melden. So sieht es die Novellierung der Unfallversicherungs-Anzei­geverordnung vor.

Bei der BG ETEM sind digitale Unfallmeldungen schon lange möglich. Über das Extranet stehen Unternehmerin­nen und Unternehmern sowie Versicherten darüber hinaus weitere Services rund um ihre Mitgliedschaft zur Verfügung: Sie können dort in weniger als einer Minute eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten, ihre Unfallbelastung einsehen oder Unternehmensdaten ändern – und jederzeit wieder auf die Daten zugreifen oder ein PDF erstellen.