Blick durch Loch auf Handwerker mit Helm und Atemschutz bei Stemmarbeiten mit Bohrhammer
Bohr- und Stemmarbeiten sind meist mit belastender Staubentwicklung verbunden.

Asbesthaltige Oberflächenbeschichtungen wie Putze, Spachtelmassen, Farben oder auch Fliesenkleber und -mörtel sind in Gebäuden der 1970er- und 1980er-Jahre allgegenwärtig. Ohne einen negativen Befund der Oberflächen ist somit immer davon auszugehen, dass Asbest vorhanden ist. In diesem Fall sind entsprechende Schutzmaßnahmen nach der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 519 zu ergreifen. Deren Ziel ist es, die Freisetzung von Asbestfasern zu minimieren und somit Handwerkerinnen und Handwerker zu schützen sowie alle Personen, die ein Gebäude bewohnen oder anderweitig nutzen.

Für das Bohren von Topflöchern bis 68 Millimeter Durchmesser, beispielsweise für Lichtschalter und Steckdosen, hat die BG ETEM das emissionsarme Verfahren BT 60 bei der DGUV eingereicht. Das Verfahren ermöglicht das einfache und sichere Senken von Dosenlöchern in asbestbeschichtete Mauerwerke. Die zusätzlichen Anforderungen an Arbeitsschritte sind minimal, die zu verwendenden Geräte sind Standardgeräte der Hersteller von Elektrowerkzeugen. Spezielles Zusatzwerkzeug wird nicht benötigt. Seit Anfang Juni 2024 ist das Verfahren auf der Website des Instituts für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) veröffentlicht.

Das BT 60 ist das erste Verfahren, das eine neue Regelung in der TRGS 519 (Nr. 8.2 Absatz 7) nutzt. Damit lässt es bei abgestimmten staubarmen Bearbeitungssystemen einen für das Bauhandwerk typischen M-Entstauber zu – anstelle eines H-Entstaubers mit Sonderkennzeichnung für Asbest.

Die zu verwendenden Diamantbohrgeräte und Zubehöre sind ebenfalls die typischen im Handwerk eingesetzten Geräte, sodass keine speziellen und meistens teuren Zusatzgeräte nötig sind.

Für das BT 60 sind ausschließlich abgestimmte Systeme der Positivliste „Diamantbohrgeräte“ zu verwenden, die auf der Homepage der BG Bau heruntergeladen werden kann. Die Bedingungen des BT 60 sind erfüllt, wenn das verwendete Gerätesystem – Maschine, Absaugsystem und Entstauber – in einer Zeile der Positivliste aufgeführt ist.

Arbeitsausführung 

Vor der Arbeitsausführung muss sichergestellt sein, dass sich nur die arbeitenden Personen im Bereich der Arbeitsausführung aufhalten oder diesen Bereich betreten können. 

Der Arbeitsbereich ist so vorzubereiten, dass er nach Ausführung der Tätigkeit möglichst vollständig gereinigt werden kann. Dazu gehört das Abdecken des Bodens unterhalb der Stelle, an der das Dosenloch gesenkt werden soll, sowie in der Nähe befindlicher, schwer zu reinigender Teile wie Heizungen oder Teppichböden.

Bei der Arbeitsausführung wird das Loch wie üblich mithilfe eines Dosensenkers inklusive Absaugsystem in die Wand gesenkt. Nachdem das Loch oder die Löcher gesenkt sind, wird die dabei entstandene Fräskante mit dem Entstauber ausgesaugt. Erst danach wird der Bohrkern entfernt und dabei mit der zweiten Hand aufgenommen. So kann – und muss – verhindert werden, dass der Bohrkern zu Boden fällt. 

Abschließend erfolgt das Absaugen des Dosenlochs, der Wand darunter sowie des Bodens.

Der Bohrkern ist als asbesthaltiger Abfall zu entsorgen.


Weitere Schutzmaßnahmen

Um zu vermeiden, dass asbesthaltige Stäube über die Arbeitskleidung verschleppt werden, müssen die ausführenden Personen beim Dosensenken mittels BT 60 einen Chemikalienschutzanzug (Einwegschutzanzug Kategorie III Typ 5) tragen. Dieser ist am Ende der Arbeiten abzusaugen, dann vorsichtig auszuziehen und als asbesthaltiger Abfall zu entsorgen.

Abhängig vom Untergrund kann der Beurteilungsmaßstab für Quarzstaub bei der Tätigkeit überschritten werden. Deshalb ist zudem eine Atemschutzmaske (mindestens partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit P2-Filter) zu tragen. Wenn das BT 60 regelmäßig angewendet wird, empfiehlt sich eine Halbmaske mit P2-Filter, da diese einen besseren Schutz bietet.

Matthias Plog