Die DGUV Information 203-090 gibt Praktikerinnen und Praktikern Hinweise zu Arbeiten an Gasleitungen.

Die neue Schrift ersetzt das Kapitel 2.31 der DGUV Regel 100-500, in der es auch um das Arbeiten an Gasleitungen ging. Sie gilt somit als neuer Stand der Technik des Arbeitsschutzes in der Gaswirtschaft.

Die DGUV Information 203-090 gibt Unternehmerinnen und Unternehmern sowie betrieblichen Führungskräften Hilfestellung bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), jeweils mit Bezug zur Gasrohrnetzbaustelle. Insbesondere unterstützt sie bei der Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen für Arbeiten an Gasleitungen aller Druckbereiche.

Neue Kapitel und praktische Hilfen

Neu ist, dass an verschiedenen Stellen der Schrift nun auch Hinweise zu Erdgas-Wasserstoff-Gemischen beziehungsweise reinem Wasserstoff enthalten sind. Des Weiteren wurde das Kapitel „Begriffe“ umfangreich ergänzt, erläutert und an das staatliche Recht angepasst. Auch Ergänzungen zur Organisation der Arbeiten haben Einzug in die Schrift gehalten. Neu sind die Kapitel „Gefährdungsbeurteilung“ und „Allgemeine Schutzmaßnahmen zur Verhütung von Gefahren“ . Diese beinhalten auch Maßnahmen, welche auf die Gaswirtschaft abzielen. Im Laufe der vergangenen Jahre neu entwickelte und angewandte Arbeitsverfahren in der Gaswirtschaft wurden ebenfalls aufgenommen.

Als besondere Hilfestellung für Verantwortliche findet sich im Anhang der Schrift eine Muster-Gefährdungsbeurteilung, die sich als Grundlage für die eigene Gefährdungsbeurteilung nutzen lässt. Das neu hinzugefügte Kapitel „Arbeitsmedizinische Prävention“ rückt die Beratung und Aufklärung von Versicherten in den Fokus.

Hanno Aelker