Jeder Betrieb der Branche Druck und Papierverarbeitung lagert Rohwaren bis zur Bearbeitung und Fertigwaren für den Versand. Platz ist dabei meistens Mangelware. Wenn es dann noch schnell gehen muss, ist es besonders wichtig, einige Grundregeln zu beachten. Für die sichere Lagerung ist die Gestaltung der Lagereinrichtungen entscheidend. Die Beschäftigten tragen im fachgerechten Umgang mit den Lagergütern eine große Verantwortung.
Lagerfläche
Grundvoraussetzung für unfallfreies Lagern und Stapeln ist ein ebener Untergrund. Es ist darauf zu achten, dass die Lagerfläche genügend tragfähig ist beziehungsweise die zulässige Flächenbelastung eingehalten wird. Wird diese überschritten, muss das Gewicht des Stapels auf eine größere Fläche verteilt werden.
Wo gelagert und gestapelt wird, benötigen Personen und Fahrzeuge ausreichend Platz, um sich zwischen den Gütern bewegen zu können. Jeder Betrieb muss daher die Verkehrs- und Transportwege so planen und einrichten, dass diese die Voraussetzungen für einen sicheren Transport erfüllen. Um Lagerflächen und Verkehrswege abzugrenzen, ist eine Fußbodenmarkierung immer dann sinnvoll, wenn diese nicht laufend geändert werden.
Paletten
Werden mehrere Paletten übereinander gestapelt, besteht nur dann ausreichende Standsicherheit, wenn der Boden eben und tragfähig ist und die einzelnen Gebinde die Auflast der nächsten Palette aufnehmen können. Ist das nicht der Fall, hat die aufgesetzte Palette keinen sicheren, stabilen Stand. In solchen Fällen dürfen mehrere Paletten nicht ohne Hilfsmittel wie beispielsweise Aufsetzrahmen oder stabile, fest aufliegende Holzzwischenlagen übereinander gestapelt werden.
Exakte Vorgaben zur zulässigen Stapelhöhe kann es nicht geben, denn diese hängt von folgenden Faktoren ab:
- Ladegut
- Bodenbeschaffenheit
- Zustand der Paletten
Lager und Stapel sind so zu errichten, zu erhalten und abzutragen oder abzubauen, dass herabfallende, umfallende oder wegrollende Gegenstände keine Personen gefährden. Entscheidend ist, dass ein Stapel bei zu erwartenden horizontalen Kräften nicht umkippt, also standsicher ist. Im Einzelfall müssen Verantwortliche die Standsicherheit durch aufwendige Berechnungen überprüfen.
Papierrollen
Papierrollen werden üblicherweise ohne Zwischenlagen übereinander gestapelt. Bei dieser sogenannten Kaminstapelung erreichen die einzeln stehenden Säulen häufig beträchtliche Höhen. Beschäftigte, die in diesen Lagern tätig sind, benötigen ein hohes Maß an Verantwortungsgefühl und Können. Damit ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf dem neuesten Stand bleiben, müssen Unternehmen sie regelmäßig unterweisen. Zur Verfügung gestellte Transportgeräte müssen so bemessen sein, dass sich damit sicher stapeln und transportieren lässt.
Damit einzeln stehende Säulen gefahrlos auf größere Höhen bis etwa zum sechsfachen Rollendurchmesser gestapelt werden können, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Voraussetzungen sind unter anderem:
- absolut ebene Standflächen
- völlig unbeschädigte, fest gewickelte Rollen
- exakt lotrechte Ausrichtung der Stapel
- gleiche Rollendurchmesser
Wenn Kippgefahr besteht, darf nur jeweils eine Rolle mit dem Transportgerät angehoben werden. Das gilt auch, wenn ein Stapel nur geringfügig zu versetzen ist. Mit Rollenklammern darf nur eine Rolle aufgenommen werden, mit Spezialklammern, also wenn eine der beiden Klammern geteilt ist, zwei Rollen gleichzeitig.
Stapelneigung
Werden mehrere Paletten oder Papierrollen übereinander gestapelt, steigt ab einer gewissen Stapelhöhe die Gefahr, dass sie abrutschen oder umfallen. Deshalb müssen Beschäftigte Palettenstapel unbedingt bündig errichten beziehungsweise Papierrollen lotrecht. Nur wenn die nächste Palette oder Rolle richtig aufgesetzt wird, wachsen Stapel gerade und damit stabil.
Kleinere Nutzen oder Zuschnitte
Die Palettierung von großflächigen Produkten, zum Beispiel Wellpappe, verläuft in der Regel problemlos. Anders sieht es jedoch bei kleineren Nutzen oder Zuschnitten von Druckbogen aus. Die Teile dieser Stapel müssen in sich gut verbunden werden. Besonders Stapel aus Kartonagen oder Wellpappe-Zuschnitten müssen sorgfältig und gleichmäßig verschnürt sein. Ist Stapeln im Verbund nicht möglich, muss der Betrieb die erforderliche Festigkeit auf andere Weise erreichen, etwa durch Zwischenlagen aus Holz oder Pappe, durch Umschnürungen oder Schrumpffolie. Derartige Sicherheitsmaßnahmen werden beim Transport umso wichtiger.
Unzulässige Lagerung
Verkehrswege und der Bereich von Türen und Ausgängen dürfen keinesfalls als Lagerstätte dienen. Weiterhin dürfen weder das Material noch Maschinen und Geräte Noteinrichtungen verstellen. Das betrifft beispielsweise alle Arten von Feuerlöscheinrichtungen, elektrische Schalt- und Verteilertafeln, Flucht- und Rettungswege sowie Notausgänge.
Regelmäßige Unterweisung
Eine wesentliche Voraussetzung für sicherheitsgerechtes Arbeiten ist, Beschäftigte darüber aufzuklären. Das betrifft insbesondere Unfallgefahren und entsprechende Verhaltensregeln. Zudem hat sich bewährt, den sicheren Betriebsablauf in einer Betriebsanweisung schriftlich festzulegen. Diese können Betriebe auch verwenden, um Beschäftigte in einem persönlichen Gespräch über sicherheitsgerechtes Verhalten am Arbeitsplatz zu informieren. Verantwortliche müssen die Unterweisungen regelmäßig durchführen und dokumentieren, mindestens einmal jährlich.
Dr. Nadine Metz
→ info
- Übersichtsseite Druck und Papierverarbeitung: www.bgetem.de, Webcode 13335297
- DGUV Information 208-061 „Lagereinrichtungen und Ladungsträger“, www.dguv.de, Webcode p208061
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