Asbest ist in Deutschland seit 1993 verboten. Dennoch spielt es auf vielen Baustellen eine Rolle. Die Branchenlösung „Asbest beim Bauen im Bestand“ bietet dazu Handlungshilfen.
Sie
- listet gefährdende Tätigkeiten auf,
- beschreibt das Vorgehen auf Baustellen,
- hilft bei der Informationsermittlung,
- der Gefährdungsbeurteilung und
- beschreibt die nötigen Schutzmaßnahmen.
Asbest spielt bei den durch Gefahrstoffe verursachten Berufskrankheiten bis heute eine bedeutende Rolle. Allein die BG ETEM hat 2020 knapp 120 Millionen Euro für die Rehabilitation und Entschädigung von durch Asbest verursachten Berufskrankheiten aufgewendet. Auch Tätigkeiten, die nicht täglich ausgeübt werden, können zu einer Gefährdung durch Asbeststaub führen. Erkrankungen treten häufig erst Jahrzehnte später auf.
Asbest kann in vor 1994 errichteten Gebäuden auch in scheinbar unverdächtigen Bauprodukten, vor allem in Putzen, Spachtelmassen oder Fliesenklebern, vorkommen. Ein Thema für viele Handwerksbetriebe, die Bau- und Instandhaltungsarbeiten in älteren Bestandsgebäuden ausführen. Beim Bohren, Dosensenken, bei Stemm- und Mauernutfräsarbeiten können nicht nur mineralische Stäube, sondern auch Asbestfasern freigesetzt werden.
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Die Branchenlösung „Asbest beim Bauen im Bestand“ gibt es hier zum Download: www.bgetem.de, Webcode M21615814
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