Die Teilnahme am Berliner Firmenlauf ist keine betriebliche Veranstaltung, auch wenn Beschäftigte eines Unternehmens unter einem einheitlichen Teamnamen antreten. Daher besteht auch kein Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung.
Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat das entsprechende erstinstanzliche Urteil bestätigt. Eine Teilnehmerin war auf Inlineskates gestürzt und hatte sich das Handgelenk gebrochen. Da es sich bei dem auch für Freizeitteams offenen Firmenlauf weder um eine Betriebsveranstaltung noch um Betriebssport handelte, war dies kein Arbeitsunfall.
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Aktenzeichen L 3 U 66/21
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- Zum Urteil des Landessozialgerichts: Aktenzeichen L 3 U 66/21
- Lesen Sie auch: Betriebssport – wann er versichert ist (etem Ausgabe 1.2021)
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