Wenn das Licht ausfällt, sorgt Sicherheitsbeleuchtung dafür, dass Beschäftigte ihre Arbeitsstätte gefahrlos verlassen können. Die Anforderungen für Sicherheitsbeleuchtung sind in zwei jüngst überarbeiteten technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) definiert.
ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“
enthält Bestimmungen für die Sicherheitsbeleuchtung auf Flucht- und Rettungswegen. Thematisiert werden Punkte wie Personenbelegung, Flächen, langnachleuchtende Sicherheitszeichen und -leitsysteme, Fluchtwegeführung und Umgang mit ortsunkundigen Personen. Das Ziel ist, die Arbeitsstätte auch bei Ausfall der regulären Beleuchtung verlassen zu können.
ASR A3.4 „Beleuchtung und Sichtverbindung“
definiert die Anforderungen an die Sicherheitsbeleuchtung in kritischen Arbeitsbereichen, in denen der Ausfall der regulären Beleuchtung die Sicherheit der Beschäftigten gefährden könnte. Beispiele dafür sind Labore, Bereiche mit langnachlaufenden Arbeitsmitteln oder elektrische Betriebsräume.
→ info
Fachbereich AKTUELL FBVW-202 „Sicherheitsbeleuchtung in den technischen Regeln für Arbeitsstätten“: publikationen.dguv.de, Webcode p022364
Diesen Beitrag teilen