Illustration zum Thema UV- und Sonnenschutz: Ein Arbeiter steht unter einem Sonnenschirm, zu seinen Füßen Wasserflaschen und neben sich auf einem Tisch Sonnenschutzcreme mit Faktor 50. Er trägt Helm mit Nackenschutz, Sonnenbrille, langärmligen Pullover und lange Hose.
Hautkrebs durch den Job: Das ist nicht selten! 72 Prozent aller beruflich bedingten Krebserkrankungen waren Hautkrebserkrankungen.*

Eine gelebte Prävention beim Sonnenschutz setzt technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen um.

Technische Maßnahmen

Schatten schaffen:
Arbeitsplätze, Wartezonen und Pausenbereiche beschatten – zum Beispiel mit Segeln, Unterständen oder Überdachungen. Zelte, Sonnenschirme, Sonnensegel sollten einerseits ergonomisch transportabel andererseits auch stabil aufbaubar sein. An festen Arbeitsstätten bieten sich vorinstallierte Träger an. Für mobile Tätigkeiten ist eine Jalousie am Einsatzfahrzeug eine gute Lösung.

Geschützte Maschinen einsetzen:
Fahrzeuge und Maschinen mit Kabine, Dach, Jalousie oder UV-schützender Verglasung nutzen. Im Schatten parken. Fahrzeuge mit Klimaanlage können gleichzeitig gute Orte für kurze Pausen sein.
 

Organisatorische Maßnahmen

Arbeitszeiten anpassen:
Belastende Tätigkeiten möglichst früh morgens oder später am Tag erledigen. Mittagssonne meiden. Eine angepasste Einteilung der Arbeit sollte ermöglicht werden.

Exposition begrenzen:
Tätigkeiten zwischen Sonne und Schatten wechseln. Niemand unnötig lange in der Sonne einsetzen. Zusätzliche Pausen planen. Bei starker Belastung mehr kurze Pausen im Schatten vorsehen.

Regelmäßig unterweisen und beurteilen:
Gefährdungsbeurteilung erstellen und anpassen. Maßnahmen festlegen, Beschäftigte regelmäßig unterweisen und prüfen, ob die Schutzmaßnahmen angenommen werden – auch dann, wenn die Beschäftigten am Einsatzort sind.

Vorsorge anbieten:
Arbeitsmedizinische Vorsorge ermöglichen und aktiv bewerben. Insbesondere bei der Einnahme von Medikamenten empfiehlt sich eine individuelle ärztliche Beratung.
 

Sehr viele Hautkrebserkrankungen betreffen den Kopf und Gesichtsbereich sowie die Ohren. Konsequenter Schutz des Kopf- und Gesichtsbereichs kann helfen, mehr als 50 Prozent aller späteren Erkrankungen zu reduzieren. 

Persönliche Schutzmaßnahmen

Geeignete Kopfbedeckung tragen:
weite Krempe, Nackenschutz

Helm mit Nackenschutz tragen (bei Helmpflicht):
Das schützt zuverlässig Kopf, Ohren und Nacken. Denken Sie aber daran: Bei Arbeitsplätzen, an denen Sie den Schutzhelm nicht den ganzen Tag tragen, sollten Sie auch ein geeignetes Cap oder einen Hut bereithalten.

Haut bedecken:
Leichte, langärmlige Kleidung und lange Hose tragen. Lange Hosen bieten zusätzlich einen guten Anstoßschutz. Ideal ist Bekleidung, die dicht gewebt ist und speziellen UV-Schutz bietet. Sie sollte darüber hinaus leicht hinsichtlich des Stoffgewichts sein, der sogenannten Stoffgrammatur (g/m²), und an sommerliche Bedingungen angepasst. Die Stoffgrammatur wird häufig beim Kauf von Kleidungsstücken mit angegeben.

Normgerechte UV-Schutzkleidung ist nach  EN 13758-1 geprüft und gekennzeichnet. Sie ist beim Arbeiten im Freien unter einer besonders hohen UV-Exposition die erste Wahl. Das Bundesamt für Strahlenschutz empfiehlt zudem UV-Kleidung nach UV-Standard 801. Diese weist einen UV-Schutzfaktor von bis zu 80 unter Gebrauchsbedingungen aus.

Augen schützen:
Sonnenschutzbrille mit CE-Kennzeichnung und UV-Filter bereitstellen und nutzen. Sonnenschutzbrillen gehören zur Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) gemäß EU-Verordnung 2016/425. 

Unbedeckte Haut schützen: 
Sonnenschutzmittel mit mindestens Lichtschutzfaktor (LSF) 30, besser 50, einsetzen. Sonnenschutzcreme schützt unbekleidete Stellen. Dabei die sogenannten Sonnenterrassen nicht vergessen. Außerdem darauf achten, dass ein UVA-Schutz ausgewiesen ist. Unser Tipp: Setzen Sie Sonnenschutzmittel nie Erwärmung oder Hitze aus – auch wenn Sie unterwegs sind. Eine Kühltasche kann vorbeugen. Alte Sonnenmilch entsorgen, da sie mit der Zeit an Wirkung verliert.

UV-Belastung sichtbar machen: 
Vor einem Außeneinsatz sollte beispielsweise mithilfe einer Wetter-App der UV-Index geprüft werden. Die sichtbare Wetterlage lässt keine zuverlässige Aussage über die täglich wechselnde UV-Belastung zu. Unser Tipp: Abonnieren Sie die Newsletter des DWD und des BFS – um Warnungen vor Hitzetagen und hoher UV-Exposition zu erhalten.

UV-Testkarte der BG ETEM bestellen:
Mit der UV-Testkarte lässt sich die aktuelle UV-Belastung in wenigen Sekunden einschätzen. Karte 30 Sekunden ins Tageslicht halten, Farbwechsel ablesen, Schutz anpassen. Für Mitgliedsbetriebe sind Freiexemplare erhältlich. Bestellnummer S272. Unser Tipp: Geben Sie Vorarbeitern, Kolonnenführern und Teams die Karte direkt an die Hand. Eine sichtbare Warnung wirkt besser als jede Rundmail. 

Um immer wieder an den UV-Schutz zu erinnern sind auch die Präventionsposter gut geeignet (P005/2023, P006/2025, P005/2026).

Hohes Risiko

Mehr als 3.700 Fälle von hellem Hautkrebs (BK 5103) haben die gesetzlichen Unfallversicherungsträger im Jahr 2024 als Berufskrankheit anerkannt. Die meisten beruflich bedingten Erkrankungen betreffen den Kopf und Gesichtsbereich, aber auch Arme, Hände und Beine können betroffen sein.

 

* Nach einem Bericht der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) für das Jahr 2024.

Gabriele Franke