Blick von oben auf zwei Monteure bei der Installation von Photovoltaik auf einem Dach. Die Durchstiegsöffnung auf dem obersten Gerüstgang ist geöffnet, es besteht Absturzgefahr.
Vor der Arbeit an Gerüsten sollte eine Sichtkontrolle durchgeführt werden: Die Durchstiegsöffnungen müssen geschlossen sein.

Durchstiegsöffnungen an Leitergängen von Gerüsten gehören zu den unterschätzten Gefahren. Wird eine Gerüstklappe nach dem Auf- oder Abstieg nicht geschlossen, entsteht eine unmittelbare Absturzkante mitten in der Arbeitsfläche. Die einfache und wirksame Schutzmaßnahme lautet: Durchstiegsöffnungen dürfen nur für die Dauer des unmittelbaren Durchstiegs geöffnet bleiben. Danach ist die Klappe sofort wieder zu schließen. Verantwortung tragen alle, die das Gerüst nutzen. 

 


Porträt Efstratios Sianidis„Eine klare, einprägsame Regel wie ‚Der Letzte macht die Klappe zu‘ hilft dabei, sich im Arbeitsalltag sicher zu verhalten.“
Efstratios Sianidis, Referent Fachkompetenzcenter Mechanische und Physikalische Gefährdungen, Präventionsabteilung


 

Geringer Aufwand, große Wirkung

Vor Arbeitsbeginn lässt sich per Sichtkontrolle prüfen, ob mit dem Gerüst alles in Ordnung ist – auch in Bezug auf offene Klappen. Darüber hinaus müssen Durchstiegsbereiche gut beleuchtet und frei von Materialablagen gehalten sein. Werden offene Durchstiege festgestellt, sind diese umgehend zu sichern. Eigenverantwortung und gegenseitige Aufmerksamkeit sind entscheidend. Wer die Klappe konsequent schließt, verhindert Abstürze und sorgt für mehr Sicherheit auf Gerüsten.

Efstratios Sianidis