Sonnenstrahlung kann für ungeschützte Augen akute Folgen haben, etwa eine schmerzhafte Entzündung von Hornhaut oder Bindehaut. UV-Strahlung kann die ungeschützten Augen aber auch langfristig schädigen: Sie kann Krebs hervorrufen und gilt zudem als Risikofaktor für die Ausbildung einer Katarakt, auch bekannt als Grauer Star. Das Risiko, am Grauen Star zu erkranken, steigt mit der Lebenszeitexposition an. Durch eine Anhäufung von Mikroschäden kommt es zu einer „altersbedingten“ Linsentrübung, die im fortgeschrittenen Zustand sogar sichtbar ist. Unternehmen müssen deshalb an sonnigen Tagen dafür sorgen, dass Beschäftigte sich bei Arbeiten im Freien nicht nur mit UV-Schutzmittel und Kopfbedeckungen vor UV-Strahlung schützen.
14%
… der Deutschen wissen nicht, dass UV-Strahlen Augen schädigen können.
Quelle: KGS 2012
Gefahr einschätzen
Neben der Gefährdung durch UV-Strahlung ist auch auf die Gefährdung durch Blendung zu achten. Vorübergehende Blendung kann zu gefährlichen Situationen führen. Nach einem nur ein bis drei Sekunden langen ungeschützten Blick in die Sonne muss durch das sogenannte „Nachbild“ mit einer beeinträchtigen Sehwahrnehmung von drei bis elf Sekunden gerechnet werden, ein erhebliches Unfallrisiko für viele Tätigkeiten. Daher sind Sonnenbrillen als Schutz gegen Blendung auch im Straßenverkehr wichtig. Ergibt sich aus einer Gefährdungsbeurteilung, dass die Sonne an einem Arbeitsplatz Beschäftigte blenden könnte, müssen Arbeitgeberin oder Arbeitgeber eine Sonnenschutzbrille als persönliche Schutzausrüstung (PSA) zur Verfügung stellen und darauf achten, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter diese auch tragen. An Arbeitsplätzen im Freien müssen die Brillen häufig auch weiteren Anforderungen entsprechen. Dies können etwa Kratzfestigkeit und mechanische Widerstandsfähigkeit sein, oder auch das sichere Verhindern von Beschlag. Zudem sollten Arbeitsschutzbrillen frei von scharfen Kanten sein. Damit Beschäftigte zur Verfügung gestellte Sonnenschutzbrillen nutzen, sollte das Thema Bestandteil der Unterweisung am Arbeitsplatz sein. Ebenso sollten Betriebe bei der Auswahl von Sonnenbrillen für Beschäftigte neben den richtigen Filterkategorien auf Passform und Tragekomfort achten.
Wichtig: Die Tönung einer Brille garantiert keinen Schutz vor UV-Strahlung – im Gegenteil: Eine Tönung ohne UV-Schutz bewirkt, dass die Pupillen sich weiten und ein höherer Anteil der schädlichen Strahlung in die Augen eindringen kann. Andererseits gibt es bei Alltagsbrillen auch ungetönte Brillengläser, die die UV-Strahlung bis zu 400 nm blocken können. Fragen Sie hierzu Ihren Optiker.
Wichtige Aspekte für die Auswahl von Sonnenschutzbrillen
Darauf müssen Unternehmen achten, wenn sie Sonnenschutzbrillen für ihre Beschäftigten anschaffen:
• Produktinformationen: Für Sonnenschutzbrillen gelten die PSA-Verordnung der EU und das Produktsicherheitsgesetz. Hersteller müssen eine technische Dokumentation, eine Benutzerinformation, Sicherheitshinweise und Kontaktdaten bereitstellen.
• Herstellerinformationen: Anweisungen zur Reinigung und Desinfektion, Lagerung und Pflege sollten der Brille beigelegt sein.
• Die korrekte Kennzeichnung: Neben dem CE-Zeichen müssen Angaben zur Filterkategorie, zur Art des Filters und der Lichtdurchlässigkeit vorhanden sein. Eine mangelhafte Kennzeichnung kann auf eine Produktfälschung hindeuten.
• Verkehrssicherheit: Die Lichtdurchlässigkeit des Filters muss den Anforderungen im Straßenverkehr genügen. Graue Filter verfälschen die Farben kaum und sind für den Straßenverkehr geeignet. Andere Tönungsfarben sind problematisch, da sie mitunter Farbanteile blockieren und beispielsweise Blaulicht von Krankenwagen oder grüne Verkehrsampeln nicht mehr farbecht gesehen werden. Solche Filter sind für den Straßenverkehr nicht geeignet.
• Qualität: Gläser dürfen keine Blasen oder Einschlüsse enthalten. Sie sollten bei leichtem Druck mit dem Finger nicht nachgeben.
• Optische Anforderung: Gegenstände müssen unverzerrt sichtbar sein. Bei manchen Tätigkeiten muss auch auf einen Polarisationsfilter geachtet werden.
• Dampf: Ein Schutz gegen Beschlagen ist sinnvoll und wird bei einer Filterkennzeichnung bei Arbeitsschutzbrillen nach der bisher noch gültigen Norm DIN EN 166 mit dem Buchstaben N angezeigt.
• Stabilität: Mechanische Festigkeit wird durch die Kennzeichnung FT auf Sichtscheiben und Tragekörper ausgewiesen, Kratzfestigkeit durch die Zusatzkennzeichnung K.
• Größe: Die Filter sollten die Augen auch seitlich schützen.
• Komfort: Die Brille sollte angenehm zu tragen sein und nicht rutschen, etwa durch verstellbare Brillenbügel. Flache Bügel und elastische Bügelenden beugen Druckstellen vor. Ein geringes Gewicht der Brille erhöht den Tragekomfort.
• Beteiligung: Es ist sinnvoll, die Mitarbeitenden am Auswahlprozess zu beteiligen und so die Akzeptanz der Schutzbrille zu erhöhen.
Tragebereitschaft erhöhen
Grundsätzlich müssen Unternehmen nur die Kosten für den „Schutzanteil“ der Brille übernehmen. Das bedeutet zunächst, dass ein Betrieb mindestens Überbrillen mit Sonnenschutz zur Verfügung stellen muss. Ergibt die Gefährdungsbeurteilung allerdings, dass durch die Überbrillen zusätzliche Gefährdungen entstehen, muss das Unternehmen betroffenen Beschäftigten auch Korrektionsschutzbrillen zur Verfügung stellen. Hierfür spricht, dass das Arbeiten mit Korrektionsschutzbrille für die Beschäftigten angenehmer ist und so die Bereitschaft zum Tragen einer Sonnenschutzbrille wächst. Eine Sonnenbrille kann die Augen auch vor Ermüdung schützen und so Unfällen vorbeugen sowie die Arbeitsqualität verbessern. Derzeit werden Tönungsstufen von Arbeitsschutzbrillen noch anders ausgewiesen als bei Sonnenbrillen für den allgemeinen Gebrauch. Zur Kennzeichnung sind Normenanpassungen absehbar, die dann mit Übergangzeiten in Kraft treten werden.
→ info
- Zur Broschüre „Sonnenbrillen – Sicherer Sonnenschutz für die Augen“ mit praktischen Informationen, www.baua.de
- Übersichtsseite UV-Strahlung: www.bgetem.de, Webcode 15351016
- „UV-Belastung einschätzen mit der UV-Testkarte“: Bestellen unter www.bgetem.de, Webcode M23732284
Zum Weiterlesen
- „Sonnenschutz – Mut zum Hut“, etem 2.2024, Webcode e24844508
- „Arbeiten bei Hitze – Kühl bleiben“, etem 3.2023, Webcode e24754081
- „Arbeiten im Freien – Der Sonne entgehen“, etem 2.2023, Webcode e24314050
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