Selbst wenn die Temperaturen es oft nicht vermuten lassen: Die UV-Strahlung der Sonne ist schon im Frühjahr sehr intensiv und das Sonnenbrandrisiko dementsprechend erhöht. Der Zusammenhang zwischen Sonneneinstrahlung und dem Auftreten von weißem Hautkrebs ist belegt. Besonders gefährdet sind Kopf und Gesicht.
Unternehmen sollten deshalb dafür sorgen, dass Beschäftigte bei Arbeiten im Freien geschützt sind. Zumal die Frühjahrssonne das sogenannte Sonnenkonto der Haut auffüllen und damit erheblich zum Hautkrebsrisiko beitragen kann.
Die Außentemperaturen lassen nicht auf die Intensität der UV-Strahlung schließen. Messungen des Instituts für Arbeitsschutz (IFA) konnten mehrfach zeigen: Die UV-Belastung im Monat April war überraschend hoch. Ausschlaggebend für die Höhe der UV-Strahlung ist neben der Atmosphäre der Sonnenstand. Und dieser ist schon an vielen Tagen im April höher als im August.
Sonnenterrassen schützen
Die Zahl der von weißem Hautkrebs betroffenen Menschen steigt. Trotz erfolgreicher medizinischer Behandlungen tritt die Erkrankung oft erneut auf und kann chronisch werden.
Besonders viele Erkrankungsfälle haben Betriebe aus der Energie- und Wasserbranche. Aber auch unterschiedliche Tätigkeiten in der elektrotechnischen Industrie und im Elektrohandwerk sind betroffen: Fahrleitungsbauer, Hausinstallateurinnen, Projektbetreuerinnen oder Installateure von Solaranlagen. Dabei treten beruflich bedingte Hautkrebserkrankungen häufig im Kopfbereich auf. Denn: Bestrahlungsstärke und Sonnenbrandrisiko sind am höchsten für Hautbereiche, die horizontal von der Sonne getroffen werden, die sogenannten Sonnenterrassen. Hierzu gehören auch Nase, Ohren und die Unterlippe. Auslandsaufenthalte erhöhen die Exposition und damit das Risiko einer späteren Erkrankung.
34 %
der Befragten gaben an, dass sie ein Cap mit Nackenschutz tragen würden, wenn ihr Arbeitgeber es ihnen zur Verfügung stellt.
Unsere Tipps für die Praxis
- Guter Sonnenschutz entsteht durch eine Kombination von Schutzmaßnahmen. In der Praxis müssen technische und organisatorische Maßnahmen fast immer durch personenbezogene Maßnahmen wie das Tragen einer Kopfbedeckung ergänzt werden (TOP-Prinzip).
- Um eine geeignete Kopfbedeckung zu finden, werden Tragetests in der Gruppe empfohlen. Die Wahl von geeigneten Kopfbedeckungen erfolgt im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung, unter Berücksichtigung des notwendigen Sichtfeldes und von Brand- und Explosionsgefährdungen.
- Auf Baustellen oder bei Montage- und Instandhaltungsarbeiten ist das Tragen eines Industrieschutzhelms (nach DIN EN 397) Pflicht. Schützt er Gesicht, Ohren, Hals und Nacken nicht ausreichend, eignet sich ein Nackentuch, ein Blendring oder ein umlaufender Schutzrand für den Nackenschutz.
- Auch die Vorbereitung für einen Auslandseinsatz sollte Prävention vor Sonnenstrahlung umfassen.
- Verantwortliche sollten den Einsatz von Kopfbedeckungen in der Unterweisung aufgreifen.
- Manche Beschäftigte bringen sich ihre Kopfbedeckung lieber selbst mit. Das geht jedoch nur, soweit diese ausreichend schützt und in den Arbeitsbereichen nicht mit zusätzlichen Gefährdungen zu rechnen ist.
- Das häufig eingesetzte Basecap ist nur in Kombination mit einem Nackenschutz geeignet.
- Damit Beschäftigte die Kopfbedeckung auch tragen, sollten sie unbedingt an der Auswahl beteiligt sein.
Gabriele Franke
Nachgefragt
Risiko nicht unterschätzen
Vier Fragen an Gabriele Franke, Referentin im Fachkompetenzcenter Strahlenschutz der BG ETEM
Warum ist eine geeignete Kopfbedeckung so wichtig?
Die Sonnenstrahlung wird häufig als Alltagsrisiko wahrgenommen. Die Mehrheit der Außenbeschäftigten hält sich allenfalls für durchschnittlich gefährdet. Das ist eine Fehleinschätzung: Alle Beschäftigten im Freien haben ein deutlich erhöhtes Risiko, einen Sonnenbrand zu bekommen oder längerfristig sogar an Hautkrebs zu erkranken. Dabei sind Kopf und Gesicht besonders häufig betroffen.
Wer sollte sich vor der Sonne schützen?
Egal ob Unternehmer, Fachkraft oder Teamleiterin – bei Außenarbeiten und Kontrollgängen sollten alle einen Hut tragen. Auch wer nur kurzzeitig Aufsichtstätigkeiten ausführt, sollte sich mit einer Kopfbedeckung schützen.
Worauf sollten Unternehmerinnen und Unternehmer ihre Beschäftigten außerdem hinweisen?
Auf den Einsatz eines geeigneten Sonnenschutzmittels (mindestens Lichtschutzfaktor 30, besser 50) auf unbedeckten Hautpartien sowie den Einsatz einer geeigneten Sonnenschutzbrille (DIN EN 172, DIN EN ISO 12312-1).
Wie sieht es mit betrieblicher Hautkrebs-Vorsorge aus?
Unternehmen müssen ihren Beschäftigten bei Tätigkeiten mit intensiver Belastung durch natürliche UV-Strahlung arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten (AMR 13.3). Die betriebsärztliche Beratung kann auch auf individuelle Risiken eingehen. Dieses Angebot sollten Beschäftigte annehmen.
Gefahr einschätzen mit dem UV-Index
Sobald der UV-Index 3 oder höher ist, sind Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Folgende Maßnahmen empfiehlt die Weltgesundheitsorganisation (WHO). Der UV-Index ist weltweit abrufbar.
→ info
- Mehr Informationen zum Thema „Sonnenschutz": www.bgetem.de, Webcode 15814854
- Lesen Sie auch: „Der Sonne entgehen“, etem 2.2023
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