Nach den Sozialwahlen im Mai 2023 ist die neu formierte Vertreterversammlung der BG ETEM in die neue, 13. Wahlperiode gestartet. Im Rahmen der konstituierenden Sitzung in Köln wählten die jeweils 30 Vertreterinnen und Vertreter von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite Cathrin Praße-Stern und Jobst Kleineberg zu ihren Vorsitzenden. Außerdem bestätigten sie Dr. Bernhard Ascherl und Hans-Peter Kern als Vorsitzende des Vorstands. Zuvor hatte die Vertreterversammlung in der letzten Sitzung der 12. Wahlperiode den Haushaltsplan für das Jahr 2024 beschlossen. Vorgesehen sind Ausgaben in Höhe von 1,6 Milliarden Euro. Davon sind 1,1 Milliarden Euro für die Rehabilitation und Entschädigung von Verletzten und Erkrankten eingeplant, für Präventionsmaßnahmen sind 157 Millionen Euro vorgesehen. Der Haushaltsplan enthält 280 Mio. Euro für Vermögensaufwendungen sowie 126 Millionen Euro für Verwaltungskosten.
Vorstandsvorsitzender Hans-Peter Kern blickte in Köln sowohl zurück als auch voraus. „Wir leben in einer Zeit multipler Krisen, die sich auch auf die Arbeit der BG ETEM auswirken. Umso wichtiger ist es, anhand eines klaren Koordinatensystems navigieren zu können“, sagte Kern. In der 12. Wahlperiode habe der Vorstand sich an drei Zielen orientiert: Versicherten und Mitgliedsbetrieben den bestmöglichen Nutzen zu bieten, eine leistungsfähige Verwaltung zu haben und die gesetzliche Unfallversicherung aktiv mitzugestalten.
Stimme der Betriebe
Kern betonte, wie wichtig der turnusmäßige Wechsel der Vertreterversammlung ist: „Nur so kann die Selbstverwaltung die Stimme der betrieblichen Praxis innerhalb der BG ETEM sein.“
Jörg Botti, Hauptgeschäftsführer der BG ETEM, erklärte bei der Vertreterversammlung das Unfall- und Berufskrankheitengeschehen. „Zuletzt gab es wieder einen leichten Anstieg der meldepflichtigen Arbeitsunfälle. Wir liegen jedoch deutlich unter dem Niveau vor Corona“, so Botti. Auch die Zahl der Wegeunfälle sei zwischen Januar und September 2023 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum gestiegen: „Hier manifestiert sich die gestiegene Mobilität nach der Pandemie.“
Die Vertreterversammlung beschloss in ihrer ersten Sitzung der 13. Wahlperiode zudem ihre Geschäftsordnung mit wenigen überarbeiteten Punkten. Was in Köln klar wurde: Die BG und ihre Selbstverwaltung wollen auch in den nächsten sechs Jahren stets im Sinne ihrer Mitgliedsbetriebe handeln.
Annika Pabst
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Die Selbstverwaltung der BG ETEM
An der Spitze der Berufsgenossenschaft stehen die beiden Selbstverwaltungsorgane Vertreterversammlung und Vorstand. Sie werden je zur Hälfte aus ehrenamtlichen Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeber gebildet.
Vertreterversammlung und Vorstand treffen Entscheidungen über die Satzung, den Gefahrtarif, Unfallverhütungsvorschriften, den Haushalt der BG und viele andere Fragen. Dabei bringen die Mitglieder der Selbstverwaltung ihre Erfahrungen aus der betrieblichen Praxis ein und geben wichtige Impulse für die Arbeit der Berufsgenossenschaft. Im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der Satzung trifft die Selbstverwaltung ihre Entscheidungen in eigener Verantwortung.
Hier erhalten Sie weitere Informationen zur Selbstverwaltung der BG ETEM.
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