Vorschussbescheid 2024 Im Januar 2025 erhalten alle Unternehmen und Versicherten, deren Beitrag für das Jahr 2023 mindestens 1.000 Euro betragen hat, den Vorschussbescheid für das Jahr 2024. Berechnungsgrundlage für die Höhe der Vorschüsse ist der Gesamtbeitrag 2023 (ohne Beitragsnachlass), hiervon werden zwei Drittel als Vorschuss erhoben. Sofern die Entgelte für das Jahr 2024 erheblich von den für das Jahr 2023 gemeldeten Entgelten abweichen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Sie erhalten dann gegebenenfalls einen Änderungsbescheid für den zweiten Beitragsvorschuss. |
Fälligkeit des ersten Beitragsvorschusses 2024 |
Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung
werden im Verfahren der nachträglichen Bedarfsdeckung erhoben. Das bedeutet: Die Höhe der Beiträge richtet sich nach den Ausgaben. Erst wenn alle Ausgaben ermittelt wurden, kann die Umlageziffer (rechnerischer Beitragssatz) und somit auch der Beitrag berechnet werden. Aus diesem Grund erhalten alle Unternehmen und Versicherten den Beitragsbescheid immer erst im Juli des Folgejahres.
Abgabefrist digitaler Lohnnachweis 2024 Am 16. Februar endet die gesetzliche Frist zur Abgabe des digitalen Lohnnachweises für das Vorjahr. Da es sich bei diesem Tag im Jahr 2025 um einen Sonntag handelt, ist die Meldung für 2024 spätestens am Montag, den 17. Februar 2025, abzugeben. Erfolgt die Meldung nicht fristgerecht, werden die Entgelte von Amts wegen geschätzt und für die Berechnung der Umlageziffer herangezogen. Da es sich hierbei jedoch nicht um die tatsächlichen Entgelte handelt, ist eine korrekte bedarfsgerechte Beitragsberechnung nicht möglich. Bei insgesamt großen Abweichungen besteht gegebenenfalls die Gefahr, dass die Kosten der BG ETEM durch den Beitrag nicht gedeckt sind. Daher ist eine rechtzeitige und vollständige Übermittlung der Entgelte wichtig und berechtigt die Berufsgenossenschaften bei verspäteter oder unvollständiger Abgabe, eine Geldbuße zu erheben. |
Fälligkeit des zweiten Beitragsvorschusses 2024 |
Beitragsbescheid 2024 Im Juli 2025 erhalten alle Mitgliedsunternehmen und Versicherten der BG ETEM den Beitragsbescheid für das Jahr 2024. Bereits geleistete Beitragsvorschüsse werden in der Gesamtforderung berücksichtigt. Bitte überprüfen Sie den Bescheid hinsichtlich der gemeldeten Arbeitsentgelte und nehmen Sie gegebenenfalls Korrekturmeldungen auf digitalem Weg vor. |
Fälligkeit der Forderung aus dem Beitragsbescheid 2024 |
Stammdatenabruf 2026 Ab dem 1. November 2025 kann der Stammdatenabruf für das Meldejahr 2026 vorgenommen werden. |
Heike Eilhardt
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