Illustration: Eine Frau steht vor einem überdimensionierten Klemmbrett, auf dem Diagramme zu sehen sind. Ein Mann hält eine Lupe über einen Kassenstreifen.

Illustration eines Kalenderblattes mit dem Datum: 8.-11. Januar

Vorschussbescheid 2024

Im Januar 2025 erhalten alle Unternehmen und Versicherten, deren Beitrag für das Jahr 2023 mindestens 1.000 Euro betragen hat, den Vorschussbescheid für das Jahr 2024. Berechnungsgrundlage für die Höhe der Vorschüsse ist der Gesamtbeitrag 2023 (ohne Beitragsnachlass), hiervon werden zwei Drittel als Vorschuss erhoben. Sofern die Entgelte für das Jahr 2024 erheblich von den für das Jahr 2023 gemeldeten Entgelten abweichen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Sie erhalten dann gegebenenfalls einen Änderungsbescheid für den zweiten Beitragsvorschuss.

Illustration eines Kalenderblattes mit dem Datum: 15. FebruarFälligkeit des ersten Beitragsvorschusses 2024
Illustration eines Kalenderblattes mit dem Datum: 17. Februar

Abgabefrist digitaler Lohnnachweis 2024

Am 16. Februar endet die gesetzliche Frist zur Abgabe des digitalen Lohnnachweises für das Vorjahr. Da es sich bei diesem ­Tag im Jahr 2025 um einen Sonntag handelt, ist die Meldung für 2024 spätestens am Montag, den 17. Februar 2025, abzugeben. Erfolgt die Meldung nicht fristgerecht, werden die Entgelte von Amts wegen geschätzt und für die Berechnung der Umlageziffer herangezogen. Da es sich hierbei jedoch nicht um die tatsächlichen Entgelte handelt, ist eine korrekte bedarfsgerechte Beitragsberechnung nicht möglich. Bei insgesamt großen Abweichungen besteht gegebenenfalls die Gefahr, dass die Kosten der BG ETEM durch den Beitrag nicht gedeckt sind. Daher ist eine rechtzeitige und vollständige Übermittlung der Entgelte wichtig und berechtigt die Berufsgenossenschaften bei verspäteter oder unvollständiger Abgabe, eine Geldbuße zu erheben.

Illustration eines Kalenderblattes mit dem Datum: 15. MaiFälligkeit des zweiten Beitragsvorschusses 2024
Illustration eines Kalenderblattes mit dem Datum: 8.-11. Juli

Beitragsbescheid 2024

Im Juli 2025 erhalten alle Mitgliedsunternehmen und Versicherten der BG ETEM den Beitragsbescheid für das Jahr 2024. Bereits geleistete Beitragsvorschüsse werden in der Gesamtforderung berücksichtigt. Bitte überprüfen Sie den Bescheid hinsichtlich der gemeldeten Arbeitsentgelte und nehmen Sie gegebenenfalls Korrekturmeldungen auf digitalem Weg vor. 

Illustration eines Kalenderblattes mit dem Datum: 15. AugustFälligkeit der Forderung aus dem Beitragsbescheid 2024

Illustration eines Kalenderblattes mit dem Datum: 1. NovemberStammdatenabruf 2026

Ab dem 1. November 2025 kann der Stammdatenabruf für das Meldejahr 2026 vorgenommen werden.

Heike Eilhardt