Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung werden im Verfahren der sogenannten nachträglichen Bedarfsdeckung erhoben. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach den Ausgaben des Vorjahres, die im Rahmen des Solidaritätsprinzips auf alle Mitgliedsunternehmen und Versicherten umgelegt werden. Der Gesamtbeitrag für ein Unternehmen setzt sich unter anderem aus folgenden Bestandteilen (Beitragsfaktoren) zusammen:
Arbeitsentgelt
Hierunter sind die Bruttoarbeitsentgelte aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines Unternehmens bis zur Höchstjahresarbeitsverdienstgrenze (2022: 84.000 Euro) zu verstehen. Die Entgelte werden jeweils der Gefahrtarifstelle zugeordnet, in der der Arbeitnehmer überwiegend tätig ist.
Beitragsnachlass
Für erfolgreiche Prävention erhalten Unternehmen einen Nachlass von bis zu 18 Prozent des Eigenumlagebeitrages. Angefallene Unfallkosten (Eigenbelastung) reduzieren den Nachlass.
Fälligkeit
Beiträge und Beitragsvorschüsse werden immer am 15. des Monats fällig, der der Bekanntgabe des Bescheides folgt. Der Beitragsbescheid für das Umlagejahr 2022 wird voraussichtlich Mitte Juli dieses Jahres versandt, sodass die Forderung daraus am 15.08.2023 fällig wird.
Freiwillige Versicherung/Unternehmerpflichtversicherung
Freiwillig Versicherte und kraft Satzung pflichtversicherte Unternehmerinnen und Unternehmer erhalten einen personenbezogenen Beitragsbescheid.
Tipp
Nutzen Sie für eine fristgerechte Zahlung aller Forderungen das SEPA-Lastschriftverfahren: www.bgetem.de, Webcode 11647050
Gefahrklasse
Die Gefahrtarifklassen geben das durchschnittliche Risiko der Tätigkeiten wieder, die in der jeweiligen Gefahrtarifstelle (siehe unten) verrichtet werden. Für jede Gefahrtarifstelle wird eine eigene Gefahrklasse errechnet.
Gefahrtarifstelle
Jedes Unternehmen wird dem Unternehmensgegenstand nach zu einer oder mehreren Gefahrtarifstellen veranlagt. In den einzelnen Gefahrtarifstellen werden Gefahrengemeinschaften zusammengefasst. Das heißt, die Unternehmen weisen gleiche oder ähnliche Gefährdungsrisiken auf.
Lastenverteilung
Durch das Lastenausgleichsverfahren werden Berufsgenossenschaften entlastet, die wegen struktureller und wirtschaftlicher Schwäche einzelner Branchen (zum Beispiel Bergbau) die laufenden Ausgaben nicht mehr durch die Einnahmen decken können.
Säumniszuschläge
Die Berufsgenossenschaften sind verpflichtet, für verspätete Beitrags- und Beitragsvorschusszahlungen Säumniszuschläge zu erheben. Bitte zahlen Sie daher fristgerecht.
Umlageziffer
Die Umlageziffer ist der rechnerische Beitragssatz und wird jährlich neu durch den Vorstand beschlossen. Die Umlageziffer errechnet sich aus dem Verhältnis des Umlagebedarfs (Ausgaben abzüglich Einnahmen) zum Gesamtentgelt aller Versicherten der BG ETEM. Sie gibt an, wie hoch der Beitrag je 1.000 Euro Lohnsumme in der Gefahrklasse 1,0 ist.
Vorschüsse
Bereits gezahlte Beitragsvorschüsse (einschließlich freiwillig geleisteter Vorauszahlungen) werden in der Gesamtforderung des Beitragsbescheides berücksichtigt.
Bitte beachten Sie, dass es nach dem Versand der Beitragsbescheide zu Engpässen bei der telefonischen Erreichbarkeit kommen kann. Nutzen Sie deshalb die Möglichkeit, eine telefonische Nachricht zu hinterlassen oder kontaktieren Sie uns per Mail. Die E-Mail-Adresse Ihres betreuenden Teams finden Sie auf dem Beitragsbescheid.
→ info
Weitere Informationen zum Beitragsbescheid finden Sie unter: www.bgetem.de, Webcode 11197352
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