Gefahrstoffe: Lager mit vielen Tonnen und Behältern.

Gefahrstoffe sind auch in vielen kleineren Betrieben allgegenwärtig. Der Umgang mit ihnen ist in der Gefahrstoffverordnung geregelt. Diese fordert Maßnahmen zur Bewältigung von Notfällen mit Gefahrstoffen. Doch wie können die aussehen? Wie beurteilt man eine Notfallsituation? Und was ist zu tun?

Dies erfahren fachkundige Personen, die im Betrieb die Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe durchführen, im Seminar „Notfallplanung bei Gefahrstoffunfällen“ der BG ETEM. Darin geht es unter anderem um

  • Anforderungen der Gefahrstoffverordnung
  • Technische Maßnahmen
  • Persönliche Schutzmaßnahmen
  • Erste Hilfe bei Gefahrstoffunfällen

Während des Seminars erstellen Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen Alarmplan sowie einen Maßnahmenkatalog für einen Gefahrstoffunfall.

Angesprochen sind alle Betriebe, für die die Gefahrstoffverordnung gilt. Betriebe, die mit größeren als den in Anhang 1 der Störfallverordnung für die einzelnen Gefahrstoffe genannten Mengenschwellen arbeiten, unterliegen den rechtlichen Grundlagen der Störfallverordnung. Für sie ist das Seminar nicht geeignet.

Nach dem Auftakt 2024 soll das Seminar jährlich fortgeführt werden. Weitere Termine folgen.