Herr Böttcher, Herr Endres, warum beschäftigt das Thema Blei Ihre Branche so intensiv?
Christoph Böttcher: Für den Orgelbau ist Blei kein beliebiger Werkstoff. In den Pfeifenlegierungen erfüllt es eine wichtige klangliche Funktion. Noch wichtiger ist es aber für die Restaurierung historischer Instrumente. Ohne Blei wäre die Reparatur und denkmalgerechte Erhaltung vieler Orgeln kaum möglich. Das hätte den Erhalt eines Kulturguts gefährdet, das seit dem Jahr 2017 als immaterielles UNESCO-Weltkulturerbe anerkannt ist.
Ihre Berufsverbände haben sich Unterstützung bei der BG ETEM geholt. Wie sah die Zusammenarbeit aus?
Deshalb gab es etablierte Kontakte und ein großes Vertrauensverhältnis. Wir schätzen das branchenspezifische Fachwissen der BG. Als die neuen Bleiregelungen konkret wurden, hat uns die BG ETEM frühzeitig auf die Problematik aufmerksam gemacht.
Endres: Die aktualisierte Fassung der TRGS 505 enthält unter anderem an EU-Richtwerte angepasste Luftgrenzwerte und Obergrenzen für den sogenannten Blutbleispiegel von Beschäftigten. Wir sind deshalb von der Innung aus in die Offensive gegangen und haben zwei Dinge organisiert: ein Blutmonitoring für Beschäftigte und – gemeinsam mit der BG ETEM – Gefahrstoffmessungen in der Luft. Ziel war es, belastbare Daten zu bekommen: Passt das für uns? Schließlich wollten wir nicht über Vermutungen diskutieren, sondern über Fakten.
„Wir sind in die Offensive gegangen und haben Gefahrstoffmessungen durchführen lassen, um vor dem Gesetzgeber mit validen Zahlen aufwarten zu können.“
Christoph Endres
Die Unterstützung der BG war enorm wichtig, denn solche Messungen wären für einzelne Betriebe kaum finanzierbar gewesen. Umgekehrt kann die BG ETEM im Sinne ihres Präventionsauftrages auf Basis der Messdaten Handlungsempfehlungen für die Branche ableiten.
Wie bewerten Sie die Zusammenarbeit?
Endres: Sehr positiv. Die BG ETEM hat die Branche ernst genommen und gemeinsam mit uns nach Lösungen gesucht – unbürokratisch und praxisorientiert. Am Ende entstand mit der Publikation DGUV Fachbereich Aktuell „Tätigkeiten mit Blei im Musikinstrumentenbau in den Bereichen Orgelbau und Metallblasinstrumentenbau“ eine Orientierungshilfe, die exakt auf unsere Arbeitsabläufe zugeschnitten ist und uns hilft, die Vorgaben der TRGS 505 konkret umzusetzen. Das schafft Rechtssicherheit. Wenn heute Fragen auftauchen, können wir auf konkrete Handlungsempfehlungen zurückgreifen.
Böttcher: Wir haben die BG ETEM immer als Partner erlebt. Es ging nie darum, Betrieben Hindernisse in den Weg zu legen, sondern praktikable Lösungen zu finden. Gerade bei einem so sensiblen Thema ist dieser partnerschaftliche Ansatz entscheidend.
„Haben wir schon immer so gemacht, ist kein Argument, das Rechtssicherheit schafft.“
Christoph Böttcher
Was bringt die DGUV Fachbereich Aktuell den Betrieben konkret?
Endres: Sie übersetzt die Vorgaben der TRGS 505, also der Technischen Regel für Gefahrstoffe, in die Realität eines Handwerksbetriebs. Ein gutes Beispiel sind die Anforderungen an sogenannte geschlossene Systeme. Viele Betriebe hatten zunächst Sorge, dass Arbeiten unter Vakuum gefordert ist und sie ganze Werkstätten umbauen müssen. Oder dass sie als Unternehmensnachfolgerin erst Unsummen investieren müssen, um den Betrieb zukunftssicher aufzustellen. Dann wird es nämlich schwierig, jemanden zu finden.
Böttcher: Arbeitsschutz muss wirksam sein, aber auch praktikabel. Die neue Schrift hilft den Betrieben, Schutzmaßnahmen richtig einzuordnen und rechtssicher umzusetzen. Gleichzeitig schützt sie die Beschäftigten und sorgt für vergleichbare Standards und mehr Fairness in der Branche.
Endres: Niemand bestreitet, dass Blei ein problematischer Stoff ist. Deshalb brauchen wir klare Regeln. Wichtig ist aber, dass diese Regeln in der Praxis funktionieren und gemeinsam mit den Betroffenen entwickelt werden. Dafür sind Berufsgenossenschaften besonders wertvoll, weil sie die Betriebe kennen und zwischen Regelsetzung und Alltag vermitteln können.
Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 505 – „Blei“
Die TRGS 505 ist die zentrale technische Regel für den sicheren Umgang mit Blei, anorganischen Bleiverbindungen und bleihaltigen Gemischen am Arbeitsplatz. Sie konkretisiert die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung und beschreibt, welche Schutzmaßnahmen Arbeitgeber treffen müssen, um Beschäftigte vor Gesundheitsgefahren durch Blei zu schützen. Sie betrifft unter anderem den Orgel- und Metallblasinstrumentenbau.
Die TRGS 505 verfolgt das Ziel, die Exposition gegenüber Blei möglichst weit zu reduzieren. Dabei geht es nicht nur um Bleistaub oder Bleirauch in der Luft, sondern auch um die Aufnahme über den Mund, etwa durch verunreinigte Hände. Die Regel geht ausdrücklich davon aus, dass persönliche Hygiene einen entscheidenden Einfluss auf die tatsächliche Belastung der Beschäftigten hat.
Besonders wichtig:
- Einführung eines Luftgrenzwerts von 30 µg Blei pro m³ Luft.
- Festlegung von Anforderungen an das Biomonitoring (Blutuntersuchungen).
- Konkretisierung von Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik.
- Besondere Regelungen für Frauen im gebärfähigen Alter, Schwangere und Stillende.
Was wünschen Sie sich für die Zukunft?
Böttcher: Die Expertise der Berufsgenossenschaften sollte noch stärker in die Entwicklung neuer Vorgaben in Arbeits- und Gesundheitsschutz einfließen. Wer täglich mit Betrieben im Austausch steht, kann am besten beurteilen, was praktikabel ist und was nicht.
Endres: Ich wünsche mir, dass Politik, Behörden und Handwerk frühzeitig miteinander sprechen. Dann lassen sich viele Probleme lösen, bevor sie überhaupt entstehen. Die Erfahrungen bei der Umsetzung der TRGS 505 zeigen, wie erfolgreich ein solcher Dialog sein kann.
Annika Pabst, Stephan Kuhn
→ info
- FBETEM-008: Tätigkeiten mit Blei im Musikinstrumentenbau in den Bereichen Orgelbau und Metallblasinstrumentenbau: publikationen.dguv.de, Webcode: p022909x
- Blei und seine Verbindungen: www.bgetem.de, Webcode: 23593543
- Fachkompetenzcenter „Gefahrstoffe“: www.bgetem.de, Webcode: 14276225
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