Wirksame Prävention
Ziel bleibt es, Mitgliedsunternehmen und Versicherte mit wirksamen Präventionsangeboten und modernen Dienstleistungen zu unterstützen – möglichst unbürokratisch und nah an der betrieblichen Praxis. Die Vertreterversammlung sieht sich dabei auch als Partner der Politik. Darauf verwies Hans-Peter Kern, alternierender Vorstandsvorsitzender: „Um Regelungen zu schaffen, die Unternehmen tatsächlich entlasten, braucht es unsere praktische Erfahrung in der betrieblichen Prävention. Sonst hat man am Ende mehr Komplexität als weniger.“
Kennzahlen im Fokus
Auch Jörg Botti, Hauptgeschäftsführer der BG ETEM, hob die Nähe zu den Mitgliedsbetrieben hervor: „Die Anzahl der Betriebskontakte der Prävention vor Ort ist seit dem Jahr 2021 kontinuierlich angewachsen und lag 2025 bei knapp 41.000“, erklärte er. Damit sei erstmals das gesetzte Ziel von 40.000 Betriebskontakten pro Jahr übertroffen. Die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle sank 2025 auf knapp 46.000 und damit um gut 3,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Dagegen stieg die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle von 22 auf 28.
Bei den Wegeunfällen registrierte die BG ETEM rund 11.900 meldepflichtige Fälle – ein leichter Rückgang von 0,4 Prozent. Zudem gingen rund 6.800 Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit ein, knapp drei Prozent mehr als 2024.
Gefahrtarifänderungen
Der Gefahrtarif ist das zentrale Instrument, um die Höhe der Beiträge für Mitgliedsunternehmen der BG ETEM zu ermitteln und dem Unfallrisiko entsprechend abzustufen. Je weniger Kosten für Unfälle und Berufskrankheiten in einem Gewerbezweig anfallen, desto geringer wird der Beitrag. Der Gefahrtarif enthält zudem sogenannte Gefahrengemeinschaften, die in Gefahrtarifstellen zusammengefasst sind, und muss alle sechs Jahre überprüft werden.
Neuer Gefahrtarif ab 2027
Ein zentraler Beschluss der Vertreterversammlung war die Verabschiedung des neuen Gefahrtarifs. Er gilt ab dem 1. Januar 2027 und bildet die Grundlage für die Beitragsberechnung in der kommenden Tarifperiode. Damit sind die Beiträge weiterhin verursachungsgerecht und entsprechend den tatsächlichen Risiken auf die Mitgliedsbranchen ausgerichtet.
Annika Pabst
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- Selbstverwaltung – Die Vertreterversammlung: www.bgetem.de, Webcode: 23276280
- Gefahrtarif BG ETEM (gültig ab 2027): www.bgetem.de, Webcode: 26734272
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Die Selbstverwaltung der BG ETEM
An der Spitze der Berufsgenossenschaft stehen die beiden Selbstverwaltungsorgane Vertreterversammlung und Vorstand. Sie werden je zur Hälfte aus ehrenamtlichen Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeber gebildet.
Vertreterversammlung und Vorstand treffen Entscheidungen über die Satzung, den Gefahrtarif, Unfallverhütungsvorschriften, den Haushalt der BG und viele andere Fragen. Dabei bringen die Mitglieder der Selbstverwaltung ihre Erfahrungen aus der betrieblichen Praxis ein und geben wichtige Impulse für die Arbeit der Berufsgenossenschaft. Im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der Satzung trifft die Selbstverwaltung ihre Entscheidungen in eigener Verantwortung.
Hier erhalten Sie weitere Informationen zur Selbstverwaltung der BG ETEM.
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