Ladestutzen eines E-Autos, das geladen wird
Das Laden der Batterie stellt beim E-Auto einen der kritischsten Momente dar.

Wiederkehrende Prüfungen von mobilen Kfz-Ladeleitungen gewährleisten die elektrische Sicherheit, verhindern Unfälle durch Defekte und stellen so sicher, dass Elektrofahrzeuge störungsfrei und nicht zuletzt sicher genutzt werden können. Die Wiederkehrende Prüfung nach Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (DGUV Vorschrift 3) erfolgt durch eine für diese Arbeit als Elektrofachkraft geltende Person.

Fachkundige Personen Hochvolt (FHV) nach DGUV Information 209-093 „Qualifizierung für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen“ (Stufe 2S, 2E oder höher) benötigen diese Zusatzqualifikation, um die wiederkehrenden Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 fachgerecht und sicher durchführen zu können.

In der neuen Fachbereich AKTUELL „Fachkundige Person Hochvolt (FHV) Zusätzliche Qualifizierungen für das wiederkehrende Prüfen von Ladeleitungen und Notladeleitungen für Fahrzeuge mit Hochvoltsystemen“ (FBETEM-009) informiert der DGUV Fachbereich ETEM über die notwendigen Inhalte der Qualifikation und Voraussetzungen.

Voraussetzungen für die Durchführung der Prüfungen

Neben der Qualifizierung zur FHV der Stufe 2S, 2E oder höher und der Zusatzqualifikation gemäß FBETEM-009 gibt es weitere Voraussetzungen. Diese müssen die nach FBETEM 009 qualifizierten Personen erfüllen, damit sie die wiederkehrenden Prüfungen von mobilen Kfz-Ladeleitungen durchführen können:

  • Benutzung eines Prüfgeräts mit automatischem Prüfablauf, das nur die Prüfung dieser Ladeleitungen ermöglicht
  • Geprüft werden dürfen nur Ladeleitungen, die im Lieferumfang des Fahrzeuges enthalten oder vom Hersteller für die Benutzung freigegeben sind

Informationen zur Qualifizierung

Die Fachbereich AKTUELL FBETEM-009 beschreibt die Inhalte der Zusatzqualifikation. Diese muss unter anderem Kenntnisse zu den Rechtsgrundlagen, den Gefahren des elektrischen Stroms und Erste-Hilfe-Maßnahmen sowie zur Handhabung des Prüfgeräts vermitteln. Auch die grundsätzlichen Mindestzeiten der Zusatzqualifikation sind definiert.

Es ist festgelegt, dass die Qualifizierung grundsätzlich in Präsenz stattfinden muss, damit der praktische Umgang mit Prüfgeräten an Prüfobjekten erlernt werden kann. Die Qualifizierung wird mit einer theoretischen und praktischen Prüfung abgeschlossen. Des Weiteren definiert die Fachbereich AKTUELL FB-ETEM 009 Anforderungen an die Ausbildungsstätte sowie Ausbilderinnen und Ausbilder.

Checkliste und Musterbescheinigung

Zu guter Letzt enthält die FBETEM-009 eine Checkliste für die Besichtigung der Ladeleitungen sowie eine Musterbescheinigung, mit der die Teilnehmerinnen und Teilnehmer den erfolgreichen Abschluss der Qualifizierung nachweisen können.