Illustration: Frau steht vor einem überdimensionalen Kalender, neben ihr ein Taschenrechner, Stifte und Formulare, die alle ebenfalls im Vergleich riesig sind
Das Sozialgesetzbuch schreibt vor, dass spätestens alle sechs Jahre der Gefahrtarif überprüft und neu beschlossen werden muss.

 
Elektrotechnische Installationen: Zusammenlegung der Tarifstellen

Die Gewerbezweige der elektrotechnischen Großinstallation und Kleininstallation werden zusammengelegt in „Elektrotechnische Installation“. Beide Bereiche lassen sich in der Praxis immer weniger klar voneinander abgrenzen. Die Gefahrklasse sinkt auf 9,07.

Textilservice künftig in der Tarifstelle Wäscherei

Der Gewerbezweig „Textiler Service“ gehört künftig zur Gefahrtarifstelle „Wäscherei“. Grund ist der große technische Zusammenhang beider Wirtschaftszweige und die damit verbundenen ähnlichen Risiken für Beschäftigte. Die Gefahrklasse steigt durch den Wechsel von 4,10 auf 6,28. Das bildet das tatsächliche Unfallrisiko realistischer ab.

Neue Gefahrtarifstelle für Fotografie

Für den Gewerbezweig „Fotografie“ entsteht eine eigene Gefahrtarifstelle. Grund ist die technologische Entwicklung innerhalb der Branche. Die Gefahrklasse der neuen Gefahrtarifstelle liegt bei 3,40.

Bürotätigkeiten klarer definiert

Die Gefahrtarifstelle „Büro“ wird künftig klar als rein verwaltende Tätigkeit definiert. Tätigkeiten mit gelegentlichem Aufenthalt im gewerblichen Bereich, Produktumgang oder Außendienst zählen nicht dazu. Die Gefahrklasse sinkt von 1,00 auf 0,95.