Illustration, die den Weg zum und die Beteiligten am Gefahrtarif zeigt: Gefahrtarifausschuss, Bundesamt für Soziale Sicherung, Vorstand und Vertreterversammlung.
Der Weg zum Gefahrtarif der BG ETEM: 1 - legt Entwurf vor; 2 - bestätigt Genehmigungsfähigkeit; 3 - empfiehlt dem Vorstand Vorlage bei Vertreterversammlung; 4 - legt vor; 5 - beschließt Gefahrtarif; 6 - legt zur Genehmigung vor; 7 - genehmigt

Was ist der Gefahrtarif? 

Die BG ETEM versichert ihre Mitgliedsunternehmen gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. Der Gefahrtarif ist dabei das zentrale Instrument, um die Höhe der Beiträge zu ermitteln. Die BG stuft damit Mitgliedsbeiträge entsprechend ihrem Unfallrisiko ab: Je weniger Kosten für Unfälle und Berufskrankheiten in einem Gewerbezweig anfallen, desto günstiger ist der Beitrag. Der Gefahrtarif enthält zudem sogenannte Gefahrengemeinschaften, die in Gefahrtarifstellen zusammengefasst sind.

Gefahrtarifstellen: Unternehmen mit ähnlichem Risiko 

Jedes Unternehmen wird je nach seinem Unternehmensgegenstand einer oder mehreren Gefahrtarifstellen zugeordnet. In den Gefahrtarifstellen sind Gefahrgemeinschaften zusammengefasst. Die dort zusammengefassten Unternehmen sind technologisch vergleichbar oder weisen ähnliche Gefährdungsrisiken auf. Beispiel: In der Gefahrtarifstelle 1307 werden unter anderem Unternehmen zusammengefasst, die sowohl 3D-Drucke beziehungsweise 3D-Drucker herstellen als auch Optikerbetriebe. 

Gefahrklassen: Maß für das Risiko 

Gefahrklassen spiegeln das durchschnittliche Risiko der Tätigkeiten wider und dienen als Messzahl für das Versicherungsrisiko. Sie sind ein zentraler Faktor bei der Berechnung der Beiträge und basieren auf dem Verhältnis zwischen den Entschädigungsleistungen und den Entgeltsummen in den jeweiligen Gewerbezweigen. Tätigkeiten mit einem höheren Gefährdungsrisiko gehen also mit einer höheren Gefahrklasse und somit höheren Beiträgen für die Versicherung der BG einher. 

Laufende Aktualisierung – damit es gerecht bleibt 

Die Arbeitswelt verändert sich ständig. Deshalb werden Gefahrklassen nicht nach abstrakten Gefahren festgesetzt, sondern laufend an die tatsächlichen Gefährdungsrisiken in Unternehmen angepasst. Änderungen können zum Beispiel durch neue Technologien, geänderte Produktionsverfahren oder Präventionsmaßnahmen entstehen. Aus diesem Grund muss der Gefahrtarif spätestens alle sechs Jahre neu beschlossen werden. Der Gefahrtarif ist mehr als nur ein reines Rechenergebnis. Er muss in sich ausgewogen sein. Deutliche Veränderungen in der Unfallhäufigkeit oder starke Schwankungen der Lohnsummen werden sorgsam berücksichtigt. Nicht jede rechnerisch ermittelte Gefahrklasse muss zwingend übernommen werden. Der Gefahrtarif ist vielmehr ein solidarisches Gesamtwerk. 

Was bedeutet das für Unternehmen? 

Der Gefahrtarif wirkt sich direkt auf die Beitragshöhe der Unternehmen aus. Je nach durchschnittlichem Gefährdungsrisiko der jeweiligen Gefahrtarifstelle können sich die Beiträge leicht verändern. 

  1. Aktualisierte Risikoabschätzung: Änderungen durch Technologie, neue Produktionsverfahren oder Präventionsmaßnahmen fließen stärker ein. 
  2. Beitragshöhe: Unternehmen können moderate Beitragsanpassungen erwarten, je nach Risikolage ihrer Branche. 
  3. Planungssicherheit: Regelmäßige Anpassungen verhindern extreme Schwankungen und sorgen für stabile, nachvollziehbare Beiträge. 

Am 1. Januar 2027 beginnt bei der BG ETEM eine neue Gefahrtarifperiode. Damit ist der neue Gefahrtarif in Kraft und das Beitragssystem bleibt transparent, nachvollziehbar und fair für alle Mitgliedsbetriebe. 

Alina Klatte