Illustration: Arbeiter und Frau stehen auf überdimensionalem Formular, auf dem Boden ein riesiger Taschenrechner
Ein Beitragsnachlass wird automatisch berücksichtigt. Es muss kein gesonderter Antrag gestellt werden.

Im Juli erhalten alle Mitgliedsunternehmen der BG ETEM sowie die versicherten Unternehmerinnen und Unternehmer den Beitragsbescheid für das Umlagejahr 2024. Wer eine geringe oder gar keine Unfalllast vorweisen kann, wird belohnt. Der BG-Beitrag kann bis zu 18 Prozent reduziert werden.

Der BG-Beitrag

Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung werden nachträglich für das abgelaufene Jahr erhoben. Ihre Höhe richtet sich nach den Ausgaben des Vorjahres. Diese werden im Rahmen des Solidaritätsprinzips auf alle Mitgliedsunternehmen und Versicherten umgelegt. Ein eventueller Beitragsnachlass wird automatisch berücksichtigt. Betriebe müssen dazu keinen gesonderten Antrag stellen.

Schaubild zum BG-Beitrag, dessen Berechnung und den Leistungen für Unternehmen und Versicherte

Der Beitragsausgleich

Das Beitragsausgleichsverfahren ist gesetzlich vorgeschrieben. Es können Zuschläge auferlegt oder Nachlässe be­willigt werden. Die BG ETEM ist die einzige BG, die ein reines Nachlassverfahren anwendet (§ 28 der Satzung).

Weniger Unfälle = weniger Beitrag

Arbeitsentgelt, Gefahrklasse und Umlageziffer werden multipliziert. So errechnet sich der Beitrag für jede Gefahrtarifstelle. Die Summe ergibt den BG-Beitrag. 

Tabelle mit einer Berechnung des BG-Beitrags

Dieser ist Grundlage für die Berechnung des Nachlasses. Neue Mitglieder erhalten im ersten Jahr bis zu sechs Prozent und im zweiten Jahr bis zu zwölf Prozent Nachlass. Ab dem dritten Jahr sind bis zu 18 Prozent Nachlass möglich. Angefallene Unfallkosten (Eigenbelastung) reduzieren den Nachlass. Zur Berechnung der Eigenbelastung werden die Versicherungsfälle der vergangenen drei Kalenderjahre herangezogen. Von diesen kommen jedoch nur die Aufwendungen aus den vergangenen zwei Jahren zum Tragen. Hierbei werden die im Umlagejahr verursachten Kosten zu 100 und die aus dem Vorjahr zu 50 Prozent berücksichtigt. 

Tabelle mit einer Berechnung des Beitragsnachlasses
Der Höchstnachlass (18 Prozent von 4.455,60 Euro) beträgt 802,01 Euro. Das Unternehmen hat jedoch Unfallkosten in Höhe von 500 Euro zu verzeichnen, die den Nachlass reduzieren. Es verbleibt ein geminderter Beitragsnachlass von 302,01 Euro. Die zu berücksichtigenden Versicherungsfälle können Unternehmerinnen und Unternehmer unter dem Mitgliederportal „Meine BG ETEM“ einsehen und herunterladen.

Nicht zur Eigenbelastung zählen Wegeunfälle und Versicherungsfälle, die durch höhere Gewalt oder durch alleiniges Drittverschulden eingetreten sind. Auch nicht meldepflichtige Arbeitsunfälle, also solche, die weniger als drei Tage Arbeitsunfähigkeit nach sich ziehen, bleiben außen vor.

Frank Stephani