Blick von schräg unten auf Füße und Beine einer Person, die auf einer Leiter steht
Wer eine Leiter besteigt, sollte feste Schuhe tragen und auf saubere Sohlen achten. Guter Halt ergibt sich durch das Zusammenspiel der Schuhe mit dem Profil der Leitersprosse oder Leiterstufe.

Die Arbeitshöhe ist oft vergleichsweise gering, doch die Gefahr ist es nicht. Zu vielen schweren und teils tödlichen Absturzunfällen kommt es aus Höhen zwischen drei und fünf Metern. Deshalb ist Arbeiten mit Leitern nur dann zulässig, wenn andere, sicherere Arbeitsmittel wie Hubarbeitsbühnen und Gerüste nicht genutzt werden können. Warum Leitern zum Einsatz kommen, müssen Führungskräfte im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung begründen. Bei Arbeiten auf Leitern ist die maximale Standhöhe auf zwei Meter begrenzt. Abweichend davon darf die Standhöhe im Einzelfall bis zu fünf Meter betragen, wenn die Tätigkeit unter zwei Stunden dauert und die Arbeiten sicher ausgeführt werden können.

Leitern, die als Anlegeleitern verwendet werden können, sollten ab einer Länge von drei Metern nur noch mit fest angebauter Standverbreiterung genutzt werden. Sie lassen sich fachgerecht mit Originalteilen nachrüsten. Hier Beispiele: 

Leiter mit gebogener Traverse am Fußende Leiter mit Dreiecksausleger am Fußende Leiter mit Querbalken am Fußende
  • gebogene Traverse
  • Dreiecksausleger 
  • Querbalken 

Augen auf beim Leiterkauf

Es sollte die jeweils geeignete Bauart in der erforderlichen Qualität zum Einsatz kommen. Für alle Leitern wie Anlegeleitern, Stehleitern, Teleskopleitern, Schiebeleitern und Mehrzweckleitern gelten die Bauvorschriften der europäischen Normenreihe DIN EN 131. Die technischen Anforderungen an Bauleitern aus Holz sind in der nationalen Norm DIN 45673 geregelt. Auf dem Markt gibt es Leitern für den privaten und für den gewerblichen Bereich. Die Kennzeichnung der Herstellfirma gibt darüber Auskunft. Im gewerblichen Bereich dürfen nur Profileitern verwendet werden, da diese stabiler gebaut sind und bei sachgemäßem Gebrauch den rauen Einsatzbedingungen standhalten. Soll die Leiter nur als Verkehrsweg dienen, also einen Höhenunterschied zwischen zwei begehbaren Ebenen überwinden, sind Sprossenleitern ausreichend, bei denen die Auftrittsfläche für den Fuß mindestens 20 Millimeter Tiefe hat. Sollen Arbeiten von einer Leiter aus durchgeführt werden, ist eine Standfläche mit einer Tiefe von mindestens 80 Millimetern oder eine Plattformleiter erforderlich. 

Vor jedem Einsatz Leiter checken

Die Führungskräfte müssen dahin gehend unterweisen, dass ihre Beschäftigten den täglichen Leitercheck durchführen und die Leiter nur gemäß der Gebrauchsanleitung der Herstellfirma benutzen. Grundsätzlich muss jede Person, die eine Leiter nutzt, sie vor dem Gebrauch kontrollieren und ihre Funktionen prüfen. Sind die Leiterfüße in Ordnung? Sind die Sprossen oder Stufen rutschfest und nicht abgenutzt? Ist die Spreizsicherung der Stehleiter unbeschädigt? Für Benutzer sollte der Check zur guten Gewohnheit werden, wie das tägliche Zähneputzen. Wer einen Schaden feststellt, muss die Leiter als schadhaft markieren und aus dem Verkehr ziehen. Zudem sind Leitern regelmäßig durch eine zur Prüfung befähigte Person auf ihren sicheren Zustand zu prüfen. Die erforderliche Sachkunde kann in speziellen Fachseminaren der BG ETEM oder der Leiterhersteller erworben werden. Wie jede Prüfung eines Arbeitsmittels sind auch Leiterprüfungen zu dokumentieren – etwa in einem Leiterprüfbuch der BG ETEM. Mitgliedsbetriebe können es kostenlos im Medienportal der BG bestellen.

Markus Tischendorf