Mann mit Sonnenbrille
Schützen die Augen und sehen gut aus: Sonnenschutzbrillen sind bei der Arbeit im Freien unverzichtbar.

Sonnenstrahlung kann für ungeschützte Augen akute Folgen haben, etwa eine schmerzhafte Entzündung von Hornhaut oder Bindehaut. UV-Strahlung kann die ungeschützten Augen aber auch langfristig schädigen: Sie kann Krebs hervorrufen und gilt zudem als Risikofaktor für die Ausbildung einer Katarakt, auch bekannt als Grauer Star. Das Risiko, am Grauen Star zu erkranken, steigt mit der Lebenszeitexposition an. Durch eine Anhäufung von Mikroschäden kommt es zu einer „altersbedingten“ Linsentrübung, die im fortgeschrittenen Zustand sogar sichtbar ist. Unternehmen müssen deshalb an sonnigen Tagen dafür sorgen, dass Beschäftigte sich bei Arbeiten im Freien nicht nur mit UV-Schutzmittel und Kopfbedeckungen vor UV-Strahlung schützen.

Gefahr einschätzen

Neben der Gefährdung durch UV-Strahlung ist auch auf die Gefährdung durch Blendung zu achten. Vorübergehende Blendung kann zu gefährlichen Situationen führen. Nach einem nur ein bis drei Sekunden langen ungeschützten Blick in die Sonne muss durch das sogenannte „Nachbild“ mit einer beeinträchtigen Sehwahrnehmung von drei bis elf Sekunden gerechnet werden, ein erhebliches Unfallrisiko für viele Tätigkeiten. Daher sind Sonnenbrillen als Schutz gegen Blendung auch im Straßenverkehr wichtig. Ergibt sich aus einer Gefährdungsbeurteilung, dass die Sonne an einem Arbeitsplatz Beschäftigte blenden könnte, müssen Arbeitgeberin oder Arbeitgeber eine Sonnenschutzbrille als persönliche Schutzausrüstung (PSA) zur Verfügung stellen und darauf achten, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter diese auch tragen. An Arbeitsplätzen im Freien müssen die Brillen häufig auch weiteren Anforderungen entsprechen. Dies können etwa Kratzfestigkeit und mechanische Widerstandsfähigkeit sein, oder auch das sichere Verhindern von Beschlag. Zudem sollten Arbeitsschutzbrillen frei von scharfen Kanten sein. Damit Beschäftigte zur Verfügung gestellte Sonnenschutzbrillen nutzen, sollte das Thema Bestandteil der Unterweisung am Arbeitsplatz sein. Ebenso sollten Betriebe bei der Auswahl von Sonnenbrillen für Beschäftigte neben den richtigen Filterkategorien auf Passform und Tragekomfort achten.

Tabelle mit den Tönungsstufen von Sonnen- und Arbeitsschutzbrillen
Die Kategorien geben Auskunft über den Blendschutz der Sonnen- und Arbeitsschutzbrillen.

Wichtig: Die Tönung einer Brille garantiert keinen Schutz vor UV-Strahlung – im Gegenteil: Eine Tönung ohne UV-Schutz bewirkt, dass die Pupillen sich weiten und ein höherer Anteil der schädlichen Strahlung in die Augen eindringen kann. Andererseits gibt es bei Alltagsbrillen auch ungetönte Brillengläser, die die UV-Strahlung bis zu 400 nm blocken können. Fragen Sie hierzu Ihren Optiker.

Tragebereitschaft erhöhen

Grundsätzlich müssen Unternehmen nur die Kosten für den „Schutzanteil“ der Brille übernehmen. Das bedeutet zunächst, dass ein Betrieb mindestens Überbrillen mit Sonnenschutz zur Verfügung stellen muss. Ergibt die Gefährdungsbeurteilung allerdings, dass durch die Überbrillen zusätzliche Gefährdungen entstehen, muss das Unternehmen betroffenen Beschäftigten auch Korrektionsschutzbrillen zur Verfügung stellen. Hierfür spricht, dass das Arbeiten mit Korrektionsschutzbrille für die Beschäftigten angenehmer ist und so die Bereitschaft zum Tragen einer Sonnenschutzbrille wächst. Eine Sonnenbrille kann die Augen auch vor Ermüdung schützen und so Unfällen vorbeugen sowie die Arbeitsqualität verbessern. Derzeit werden Tönungsstufen von Arbeitsschutzbrillen noch anders ausgewiesen als bei Sonnenbrillen für den allgemeinen Gebrauch. Zur Kennzeichnung sind Normenanpassungen absehbar, die dann mit Übergangzeiten in Kraft treten werden.