In der Ortschaft Pampow bei Schwerin sitzt die Verwaltung der Uwe Möller Elektroanlagenbau GmbH. Hier hat die Geschäftsführung, bestehend aus Kathrin Möller (55) und Guido Labrenz (57), die Fäden in den Händen. Doch ihr Arbeitstag beginnt nicht in der dreitausend Einwohner zählenden Gemeinde, sondern in der zehn Kilometer entfernten Landeshauptstadt. Dort hat das Unternehmen ein Lager, von wo die Monteure zu ihren Baustellen fahren, darunter auch große Projekte wie die Elbphilharmonie und das NDR-Landesfunkhaus Schwerin. Jeden Morgen ist die Geschäftsführung dort und bespricht im Team die Aufgaben.
Die Bedingungen müssen stimmen
Uwe Möller Elektroanlagenbau GmbH
- gegründet 1991 als Meisterbetrieb durch Uwe Möller
- 1995 Gründung als GmbH mit geteilter Geschäftsführung
- Spezialisierung auf Elektroanlagen und Brandmeldeanlagen
- 2023 Wechsel zum Unternehmermodell der BG ETEM
- 24 Beschäftigte
Die 5 Sicherheitsregeln
Ständige Begleiter der Beschäftigten sind die 5 Sicherheitsregeln für das Arbeiten an elektrischen Anlagen. „Ich weise in unseren Besprechungen immer wieder auf die 5 Sicherheitsregeln hin“, sagt Labrenz. „Für Profis sind sie eine Selbstverständlichkeit. Schließlich kann Nichtbeachtung tödlich sein.“ Insgesamt sind 24 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den Elektrokleinbetrieb im Einsatz. „Gute Organisation und Kommunikation sind bei unserer Betriebsgröße der Schlüssel für gelingenden Arbeitsschutz“, sagt Geschäftsführerin Möller.
Das Unternehmermodell
Unternehmerinnen und Unternehmer sind verpflichtet, die sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung für ihren Betrieb zu organisieren. Das gilt immer, außer wenn in einem Betrieb nie Personen beschäftigt sind, also auch keine Leiharbeitskräfte, Auszubildende oder Aushilfen.
Wer einen Betrieb mit bis zu 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern leitet, kann zwischen Regelbetreuung und Unternehmermodell wählen. Ersteres eignet sich vor allem für Betriebe mit komplexeren Strukturen und vielfältigen Gefährdungen. Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und eine Betriebsärztin oder ein Betriebsarzt unterstützen dann dabei, dass der Arbeits- und Gesundheitsschutz im Unternehmen funktioniert.
Beim Unternehmermodell wiederum werden Inhaberinnen und Inhaber von Unternehmen selbst aktiv und übernehmen einen Teil der sicherheitstechnischen und betriebsärztlichen Betreuungsaufgaben. Vorteil: Sie können den Arbeitsschutz in ihrem Betrieb individuell regeln und anlassbezogene Beratung in Anspruch nehmen. Der Einsatz eines Betriebsarztes oder einer Betriebsärztin sowie einer Fachkraft für Arbeitssicherheit erfolgt dann dem Bedarf des Unternehmens entsprechend. Voraussetzung für die Teilnahme am Unternehmermodell ist, dass Unternehmerinnen und Unternehmer persönlich an bestimmten von der BG ETEM festgelegten Seminaren beziehungsweise Fernlehrgängen teilnehmen und eine Gefährdungsbeurteilung erstellen.
Austausch ausdrücklich erwünscht
Christian Alt
→ info
- Infos zum Unternehmermodell: www.bgetem.de, Webcode 12108806
- Die 5 Sicherheitsregeln im Elektrohandwerk: www.bgetem.de, Webcode 24687288
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