Bühnen-Beiträge

Arbeitsschutz muss gelebt werden. Das zeigt die Uwe Möller Elektroanlagenbau GmbH. Dort wurde mutig und kollegial gehandelt, um Arbeitsklima und Sicherheit weiter zu verbessern.

Seit dem 5. Dezember 2024 gilt die neue Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Diese enthält unter anderem signifikante Änderungen zu den Regelungen im Umgang mit Asbest. In einigen Punkten bleibt sie jedoch hinter den Erwartungen des Handwerks zurück. Dieser Artikel erklärt, welche Anforderungen bei Tätigkeiten mit Asbest vorliegen.

Immer mehr Menschen legen den Arbeitsweg per Fahrrad, E-Bike oder Pedelec zurück. Um Unfälle zu vermeiden, sollten Führungskräfte ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hinsichtlich Fahrradnutzung und Verkehrssicherheit sensibilisieren.

Arbeitgeber haben ein Verzeichnis über die Beschäftigten zu führen, die Tätigkeiten mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen oder reproduktionstoxischen Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B ausüben. Dabei muss die Gefährdungsbeurteilung eine Gefährdung der Gesundheit ergeben haben.