Frau nimmt in einer Wäscherei weiße Bettwäsche aus einem Wäschewagen
Wenn Beschäftigte Schmutzwäsche annehmen, sortieren und beladen besteht das höchste Infektionsrisiko.

Biologische Gefährdungen gehören in vielen Wäschereien zum Arbeitsalltag. Mit einer sorgfältigen Gefährdungsbeurteilung, konsequent umgesetzten Hygienekonzepten und einer Kombination aus technischen, organisatorischen und personenbezogenen Schutzmaßnahmen lassen sich Infektionsrisiken wirksam beherrschen. Damit werden nicht nur die Beschäftigten geschützt, sondern auch die hohen Qualitäts- und Hygienestandards professioneller Wäschereibetriebe nachhaltig sichergestellt.

Erregungsübertragung auf den Menschen

Gefährdungen entstehen vor allem auf der unreinen Seite

Das höchste Infektionsrisiko besteht, wenn Beschäftigte Schmutzwäsche annehmen, sortieren und beladen. Bei diesen Arbeitsvorgängen können sie mit biologischen Stoffen wie Bakterien, Viren oder Pilzen in Kontakt kommen. Da bei der Wäscheaufbereitung in der Regel keine gezielte Tätigkeit mit biologischen Stoffen vorliegt, ist häufig nicht bekannt, welche Erreger tatsächlich vorhanden sind. Umso wichtiger ist eine sorgfältige Gefährdungsbeurteilung nach Biostoffverordnung. Sie bildet die Grundlage für alle erforderlichen Schutzmaßnahmen.

Neben mikrobiologischen Gefährdungen entstehen auch erhebliche Risiken durch Gegenstände, die unbeabsichtigt mit der Wäsche entsorgt wurden. Immer wieder sind zum Beispiel Kanülen, Skalpelle oder Glasscherben in Schmutzwäsche zu finden. Das kann zu Stich- und Schnittverletzungen führen und somit auch zur Übertragung von Krankheitserregern.
 

Beispiel einer Wäscherei und ihrer Organisation

Infektionsschutz beginnt bereits beim Sammeln der Wäsche

Wirksamer Schutz setzt bereits dort an, wo die Wäsche anfällt. Schmutzwäsche sollte unmittelbar am Entstehungsort in geeigneten, reißfesten und dicht schließenden Wäschesäcken oder Behältern gesammelt werden. Geschlossene Sammel- und Transportsysteme verhindern unnötigen Kontakt mit möglicherweise kontaminierten Textilien.

Ebenso wichtig ist ein schonender Umgang mit der Wäsche. Ausschütteln oder unnötiges Umsortieren verschmutzter Textilien kann Staub und Aerosole freisetzen, die biologische Arbeitsstoffe enthalten, und sollte vermieden werden.

Schwarz-Weiß-Trennung verhindert Rekontamination

Ein zentrales Element moderner Wäschereikonzepte ist die konsequente Trennung zwischen unreinem und reinem Bereich. Während auf der sogenannten Schwarzseite die Annahme und Bearbeitung der Schmutzwäsche erfolgt, gelangen die gereinigten und desinfizierten Textilien ausschließlich auf die Weißseite. Diese räumliche und organisatorische Trennung verhindert, dass bereits aufbereitete Wäsche erneut verunreinigt wird.

Ist eine vollständige bauliche Trennung nicht möglich, müssen alternative technische oder organisatorische Maßnahmen ein gleichwertiges Schutzniveau gewährleisten.

Schutzmaßnahmen nach dem TOP-Prinzip

Bei der Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen gilt das TOP-Prinzip. 

Vorrang haben technische Lösungen, beispielsweise geschlossene Förder- und Transportsysteme oder geeignete Lüftungseinrichtungen. 

Organisatorische Maßnahmen wie Betriebsanweisungen, Hygienepläne, geregelte Arbeitsabläufe sowie regelmäßige Unterweisungen ergänzen diese Schutzmaßnahmen.

Erst danach folgen personenbezogene Maßnahmen. Hierzu gehören geeignete Schutzhandschuhe, Schutzkleidung und weitere persönliche Schutzausrüstung, sofern erforderlich. Ebenso wichtig sind konsequente Handhygiene sowie getrennte Umkleide- und Waschmöglichkeiten für Arbeits- und Straßenkleidung.

Arbeitsmedizinische Vorsorge nicht vergessen

Je nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung gehört auch arbeitsmedizinische Vorsorge zu einem wirksamen Infektionsschutz. Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) verpflichtet Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, bei bestimmten Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen eine Pflichtvorsorge zu veranlassen. Dies betrifft insbesondere nicht gezielte Tätigkeiten im Gesundheitswesen, bei denen Beschäftigte regelmäßig und in größerem Umfang mit Körperflüssigkeiten, Körperausscheidungen oder Körpergewebe in Kontakt kommen können oder bei denen ein erhöhtes Risiko für Stich- und Schnittverletzungen sowie Spritzer oder Aerosole besteht. Dabei stehen vor allem Infektionsgefährdungen durch das Hepatitis-B- (HBV) und Hepatitis-C-Virus (HCV) im Fokus.

Für Wäschereibetriebe, die Wäsche aus Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen oder anderen medizinischen Einrichtungen aufbereiten, ist daher im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sorgfältig zu prüfen, ob eine Pflicht- oder Angebotsvorsorge nach der ArbMedVV erforderlich ist. Ergänzend sollten Betriebe ihren Beschäftigten empfohlene Schutzimpfungen anbieten, sofern diese notwendig sind. 

Ebenso wichtig sind regelmäßige Unterweisungen. Sie vermitteln Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die erforderlichen Kenntnisse über biologische Gefährdungen, den sicheren Umgang mit kontaminierter Wäsche sowie das richtige Verhalten bei Stich- und Schnittverletzungen oder anderen Expositionsereignissen. Dadurch stellen Unternehmen sicher, dass Beschäftigte Schutzmaßnahmen im Arbeitsalltag konsequent umsetzen.

Oskar Behr