Die Grafik zeigt mehrere Coronaviren als schematische Darstellung.

SARS-CoV-2: Bei infektionsverdächtiger Wäsche ist Vorsicht geboten

Vom Umgang mit bestimmten Wäsche- und Textilienarten kann laut Gefährdungsbeurteilung eine Infektionsgefahr für die Beschäftigten ausgehen. Diese Wäsche kann potenziell infektiöses Material enthalten, das bei entsprechender Exposition zu einer Infektion führen kann. Darunter fällt vor allem der Umgang mit benutzter Wäsche aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes und der Wohlfahrtspflege, die mit Körperflüssigkeiten und -ausscheidungen behaftet ist. Aber auch Tätigkeiten, die der Ver- und Entsorgung oder der Aufrechterhaltung des Betriebes der genannten Bereiche dienen – zum Beispiel das Sammeln, der Transport und die Aufbereitung der Textilien – fallen darunter.

Mit der DGUV Information 203-084 „Wäsche aus Bereichen mit erhöhter Infektionsgefährdung“ können Unternehmer, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und andere Interessierte auf Erfahrungen der Berufsgenossenschaft in Betrieben, bei der Auswertung des Berufskrankheiten-Geschehens und die Kenntnis der einschlägigen Literatur zurückgreifen. Sie hilft, die Anforderungen der Biostoffverordnung (BioStoffV) und der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) für infektionsgefährdende Tätigkeiten in Wäschereien umzusetzen. Dies betrifft insbesondere die Gefährdungsbeurteilung, Schutzmaßnahmen, arbeitsmedizinische Vorsorge und Schutzimpfungen.

Die 36-seitige Broschüre

  • benennt Orte und Tätigkeiten mit erhöhtem Infektionsrisiko, Aufnahme- und Übertragungswege von Infektionen sowie Infektionsquellen
  • gibt Hinweise zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung
  • zeigt Schutzmaßnahmen nach dem TOP-Prinzip auf
  • hilft bei der richtigen Nutzung arbeitsmedizinischer Vorsorge
  • gibt Tipps für das richtige Verhalten nach Stich- und Schnittverletzungen.